"Made in Germany": Mehr als nur ein Marketing-Slogan – Wettbewerbsrechtliche Fallstricke und Chancen

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Das Siegel "Made in Germany" steht für Qualität und Innovation und ist ein wichtiges Marketinginstrument für deutsche Unternehmen. Es signalisiert den Verbrauchern Qualität und Zuverlässigkeit, darf aber nur unter spezifischen Voraussetzungen genutzt werden, da es rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Produkte müssen überwiegend in Deutschland hergestellt sein, wobei "überwiegend" von den wesentlichen Herstellungsschritten und der Wertschöpfung in Deutschland abhängt. Die irrtümliche Verwendung des Siegels kann als irreführende Werbung gelten und zu Rechtsstreitigkeiten führen. Unternehmen wird geraten, eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, relevante Herstellungsinformationen zu dokumentieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um das Risiko von Abmahnungen zu vermeiden. Trotz der Herausforderungen bleibt "Made in Germany" eine starke Verkaufsbotschaft, die das Vertrauen der Verbraucher stärken und den Unternehmensruf verbessern kann.

Das Siegel "Made in Germany" genießt weltweit einen hervorragenden Ruf und steht für Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation. Für deutsche Unternehmen ist es ein wertvolles Marketinginstrument, das Verbrauchervertrauen schafft und Verkaufszahlen steigern kann. Doch die Verwendung dieser Herkunftsangabe ist nicht ohne rechtliche Hürden. Für Sie ist es wichtig, die Feinheiten des Wettbewerbsrechts zu kennen.

Was bedeutet "Made in Germany" rechtlich?

"Made in Germany" ist keine geschützte Marke, sondern eine Herkunftsangabe. Sie unterliegt dem Wettbewerbsrecht und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Ein Produkt darf nur dann als "Made in Germany" gekennzeichnet werden, wenn es überwiegend in Deutschland hergestellt wurde.

Was "überwiegend" bedeutet, ist nicht immer eindeutig und hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung hat jedoch einige Kriterien entwickelt:

  • Wesentliche Herstellungsschritte: Die entscheidenden Produktionsschritte, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleihen, müssen in Deutschland erfolgt sein.
  • Wertschöpfung: Ein Großteil der Wertschöpfung muss in Deutschland stattgefunden haben. Meist wird eine Wertschöpfung von mindestens 50% als Richtwert angesehen.
  • Rohstoffe: Die Herkunft der Rohstoffe ist weniger entscheidend, solange die Verarbeitung in Deutschland erfolgt.

Fallbeispiel 1: Das "deutsche" Fahrrad

Ein Fahrradhersteller bewirbt seine Räder mit dem Slogan "Made in Germany". Der Rahmen stammt - wie fast alle Rahmen - aus Fernost, ebenso wie die Shimano-Schaltgruppe. Die komplette Montage findet in Koblenz statt. Dass Schaltgruppen nicht am Herstellungsort des Fahrrads entstehen, ist der VErkehr gewohnt. In diesem Fall könnte die dennoch Werbung irreführend sein, da der wesentliche Bestandteil des Fahrrads, der Rahmen, nicht in Deutschland gebaut wurde und der Zusammenbau eines Fahhrads kein großer Fertigungsschritt ist.

Fallbeispiel 2: Die "deutsche" Kaffeemaschine

Ein Hersteller von Kaffeemaschinen lässt alle Teile seiner Geräte in China produzieren, aber die Montage und Qualitätskontrolle finden in Deutschland statt. Hier ist die Sachlage komplexer. Es kommt darauf an, ob die vollstäöndige Montage etlicher Kleinteile als wesentlicher Herstellungsschritt angesehen wird und ob der Wertschöpfungsanteil in Deutschland ausreichend hoch ist. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.

Irreführende Werbung und Abmahnrisiko

Die unzulässige Verwendung von "Made in Germany" kann schwerwiegende Folgen haben. Sie stellt eine irreführende Werbung dar und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen geltend machen.

Besonders häufig kommt es zu Abmahnungen, wenn Unternehmen versuchen, durch falsche Angaben einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dies kann schnell teuer werden, da neben den Anwaltskosten auch Vertragsstrafen fällig werden können.

Chancen für deutsche Unternehmen

Trotz der rechtlichen Risiken bietet "Made in Germany" enorme Chancen für deutsche Unternehmen. Die Herkunftsangabe ist ein starkes Verkaufsargument und kann helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben. Durch eine korrekte Kennzeichnung können Unternehmen das Vertrauen der Verbraucher gewinnen und ihren Ruf stärken.

Fazit und Handlungsempfehlungen

"Made in Germany" ist ein mächtiges Instrument im Wettbewerb, birgt aber auch rechtliche Fallstricke. Gerne beraten wir Sie über die korrekte Verwendung und schützen sie vor Abmahnungen.

Empfehlungen für Unternehmen:

  • Prüfen Sie sorgfältig: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte die Kriterien für "Made in Germany" erfüllen, bevor Sie die Kennzeichnung verwenden.
  • Dokumentieren Sie: Halten Sie alle relevanten Informationen über die Herstellung Ihrer Produkte fest, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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