Magellan-Insolvenz: Welche Möglichkeiten haben Anleger nun noch?

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Die Anleger des Containeranbieters Magellan mussten ein schlechte Nachricht verkraften: Das Unternehmen hat einen Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzverwalter informieren über aktuelle Möglichkeiten der Anleger.

Für die allermeisten Anleger ist die Insolvenz einer Kapitalanlage Neuland. Für sie stellt sich vor allem die Frage, ob bzw. was sie tun können, um ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Denn derzeit ist noch nicht absehbar, welche Konsequenzen die Insolvenz für die Anleger haben wird.

Dass seitens der Anleger viele Fragen offen sind, zeigte sich deutlich an der regen Nachfrage von betroffenen Magellan-Anlegern bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Es wird derzeit eine Interessengemeinschaft für die betroffenen Anleger der Magellan Martime Services GmbH geschaffen.

Anleger, die nun handeln möchten, stehen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Wenn das Containerinvestment von einem Berater empfohlen wurde, stehen ggf. Schadensersatzansprüche wegen einer Fehlberatung im Raum. Investoren, die aufgrund einer Empfehlung eines Anlageberaters kauften, sollten sich daher anwaltlich beraten lassen und überprüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.
  • Wurde bei dem Kauf eine Widerrufsbelehrung eingesetzt, kann diese ggf. fehlerhaft und der Vertrag heute noch widerrufbar sein. In diesen Fällen sollten Anleger ihre Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
  • Die Investoren sollten überprüfen, in welcher Form sie an dem Insolvenzverfahren teilnehmen können, um ihr Geld zu sichern.
  • In gewissen Fällen könnte auch der Verkauf der Container sinnvoll sein.

Welche Handlungsmöglichkeit im Einzelfall die richtige ist, wird sich die kommenden Wochen zeigen, wenn sich das Insolvenzverfahren weiterentwickelt. Anleger sollten sich in jedem Fall bereits jetzt an einen Experten wenden, der sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht und das Insolvenzrecht beherrscht. Fachanwalt Für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll und Insolvenzverwalter Ralph Sauer teilen mit: „Verfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass geschädigte Anleger einer Kapitalanlage sich in Interessengemeinschaften organisieren sollten, um so gemeinsam ihre Interessen besser wahren zu können.“

Die Kanzlei hat die Interessengemeinschaft MMS ins Leben gerufen, an der sich Anleger kostenfrei beteiligen können. Mehr Informationen hierzu finden sie auf der Seite http://www.dr-stoll-kollegen.de/magellan-maritime-services-insolvenz-interessengemeinschaft-der-anleger-das-müssen-anleger-jetzt.



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