Magic Mushrooms/Psilocybin-Pilze bestellt – Post von der Polizei?
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Psilocybin-Pilze (auch Magic Mushrooms, Zauberpilze, Psilos genannt) sind sogenannte Naturdrogen, also natürlich vorkommende Träger halluzinogener Wirkstoffe, in diesem Fall Psilocybin und Psilocin. Einige Vertreter dieser Pilzsorte, z.B. Der spitzkegelige Kahlkopf, sind in Europa verbreitet. Man kann sie in den Niederlanden problemlos legal erwerben oder im Internet bei diversen Anbietern bestellen. In Deutschland fallen die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin jedoch unter Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes und sind somit illegal.
In diesem Rechtstipp erfahren Sie
- Was im Umgang mit Psilocybin-Pilzen illegal ist
- Was passiert, wenn Sie Pilze bestellt haben
- Wie hoch die Strafe ausfallen kann
- Wie Sie sich bei einem Ermittlungsverfahren richtig verhalten
- Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollten
Was ist im Umgang mit Psilocybin-Pilzen illegal?
Entsprechend § 29 Abs.1 BtMG sind Besitz, Einfuhr, Handel, Transport, kurzum jeglicher Umgang mit Zauberpilzen verboten. Die Pilze sind dabei nicht einzeln im Betäubungsmittelgesetz genannt, sondern verboten ist der Wirkstoff Psilocybin und Psilocin. Wenn Sie also in Amsterdam ein paar Gramm Pilze kaufen, und dummerweise an der Grenze kontrolliert werden, haben Sie ein Problem. Wenn Sie die Pilze – oder auf den Pilzen basierende Zubereitungen wie Schokolade, Honig, o.ä. - online bestellen, können Sie davon ausgehen, dass die Sendung am Zoll abgefangen und beschlagnahmt wird.
Was passiert, wenn ich Psilocybin-Pilze bestellt habe?
Am Zoll werden die eingehenden Postsendungen kontrolliert. Wenn dabei etwas gefunden wird, was unter das BtMG fällt, wie z.B. psilocybinhaltige Substanzen, wird die Sendung einbehalten und gegen den Empfänger ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie erhalten binnen einiger Tage entweder Post oder einen Anruf von der Polizei. Wenn es sich bei der beschlagnahmten Sendung um größere Mengen handelt, die den Schluss nahelegen könnten, dass Sie sich mit Drogen gut auskennen, und möglicherweise sogar Handel treiben, kann es auch passieren, dass ein paar Beamten mit einem Durchsuchungsbeschluss an Ihrer Haustür klingeln.
Wie hoch kann die Strafe ausfallen?
Gemäß § 29 Abs.1 BtMG werden Einfuhr oder Besitz der in Anlage 1 BtMG erfassten Stoffe wie Psilocybin mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
Die tatsächliche Höhe der Strafe im Einzelfall richtet sich nach der Schwere des Vergehens und der Menge der sichergestellten Drogen (oder sonstiger belastender Materialien im Falle einer Hausdurchsuchung, wie etwa Mushroom-Growkits). Die tatsächliche Menge ist dabei übrigens weniger ausschlaggebend, als der Wirkstoffgehalt: Erst ab einer reinen Wirkstoffmenge von 1,7 g Psilocybin handelt es sich um eine „nicht geringe Menge“, bei der wirklich mit harten Strafen, wie eventueller Freiheitsstrafe gerechnet werden muss. Da Ermittlungen im Zusammenhang mit Psilocybin seltener sind als beispielsweise mit Kokain oder Cannabis, wird hier weniger routiniert abgeurteilt, was ein guter Verteidiger nutzen kann. Bei einer geringen Menge Psilocybin und einer ansonsten weißen Weste bestehen gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens, sofern Sie sich richtig verhalten.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft?
Meistens haben die Ermittlungsbehörden wenig gegen Sie in der Hand. Wenn die Polizei sich bei Ihnen meldet, machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Dass Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht machen, kann nicht zur Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Falls Sie zu einem Gespräch vorgeladen werden, erscheinen Sie nicht. Stattdessen kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und leisten Sie keinen Widerstand. Sie sind verpflichtet, eine ordnungsgemäß legitimierte Hausdurchsuchung zu dulden. Dabei mithelfen müssen Sie nicht. Auch Passwörter für Computer o.ä. müssen Sie nicht herausgeben.
Geben Sie keine Unterschriften ab und machen Sie keine Aussagen.
Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.
Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und übernimmt dann für Sie jeden weiteren schriftlichen Verkehr mit den Ermittlungsbehörden.
Dr. Brauer Anwälte arbeiten bundesweit und sind auf Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz spezialisiert. Sie können uns über das Kontaktformular, sowie per E-mail, Telefon oder WhatsApp erreichen.
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