Mahnbescheid durch Waldorf Frommer oder Schulenberg und Schenk nach Filesharingabmahnung erhalten?

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Immer mehr Abmahnkanzleien gehen dazu über, die die aus einer urheberechtlichen Abmahnung resultierenden aber noch nicht erfüllten Zahlungsansprüche mit gerichtlicher Hilfe für ihre Auftraggeber durchzusetzen.

Dabei zeigt sich oft, dass gerade Abgemahnte die gar nicht auf die ursprüngliche Abmahnung oder weitere Schreiben reagiert haben oder Abgemahnte die nur mit einer z.B. im Internet gefundenen modifizierten Unterlassungserklärung auf die Abmahnung reagiert haben, in das Visier der Abmahnanwälte und deren Auftraggeber fallen. 

So beantragt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für deren Auftraggeber die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Mahnbescheide. Aktuelle Mahnbescheide zeigen, dass der im Mahnbescheid geforderte Forderungsbetrag inkl. Zinsen und Kosten für das Mahnverfahren 2.200,- € übersteigen kann.

Auch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg beantragt für diverse Auftraggeber gerichtliche Mahnbescheide. Die Forderungen eines solchen Mahnbescheides übersteigen dabei in der Regel den Betrag aus der Abmahnung.

Grundsätzlich gilt, dass die Forderung aus dem Mahnbescheid von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden sollte. Wir halten den geforderten Schadenersatz für weit überhöht. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Filesharingfällen besteht auch für die Abmahnkanzlei und ihre Auftraggeber ein Prozessrisiko. Dieses ist im Einzelfall von einem Rechtsanwalt zu prüfen. Es gilt jetzt aber in jedem Fall, dass keine weiteren Experimente gemacht werden. Fehler bei der außergerichtlichen Verteidigung sollten durch fachkundigen Rat zumindest versucht werden zu korrigieren. 

Gerne überprüfen die Anwälte vom H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Mahnbescheid. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

H+W Anwaltskontor

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Tel.: 040 - 822 436 96

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Email: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

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