Mahnbescheid IPPC Law – kostenlose Erstberatung nutzen!

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Mahnbescheid von IPPC Law  
Haben Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding aus Berlin durch die Abmahnkanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? Antragstellerin ist die MG Premium Ltd. aus Zypern. Eine Produzentin bzw. Rechteinhaberin für Pornofilme. Man wirft Ihnen einen Verstoß gegen herrschendes Urheberrecht vor? Nun ist mit Bedacht vorzugehen. Verhalten Sie sich richtig, um vor allem hohe Kosten zu vermeiden – wir helfen Ihnen sofort!

Der Vorwurf: illegaler Tausch von Filmen nach § 19a UrhG
Bei Streitigkeiten mit der IPPC Law lautet der konkrete Vorwurf auf unerlaubte „öffentliche Zugänglichmachung“ einer Filmdatei im Internet, § 19a UrhG. Es geht also um Tauschbörsen und urheberrechtlich geschützte "Filme" für spezielle Interessen (Pornos), wobei immer der Anschlussinhaber abgemahnt wird. 

Überzogene Maßnahmen der Abmahn-Kanzleien
Im Rahmen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung werden regelmäßig hohe Geldbeträge, sowie das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung gefordert. Diverse Abmahn-Kanzleien nutzen dabei die Scham und die prekäre Situation der Betroffenen aus. Die Forderungen sind oft völlig überzogen. Wehren Sie sich daher, um wenigstens Geld zu sparen.

Insbesondere die brisante Filmthematik veranlasst IPPC Law einen Warnschuss mittels Mahnbescheid zu setzen. Jedoch ist der Anschlussinhaber nicht immer verantwortlich. Ob der Verbraucher tatsächlich die Beträge aus dem Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding zahlen muss, ist besser anwaltlich zu prüfen. Anschließend ist entsprechend zu reagieren. Im Regelfall wird ein Widerspruch erhoben. Hierbei helfen wir Ihnen sofort.

Haben Sie also einen Mahnbescheid erhalten, raten wir dringend davon ab, vorschnell eine Überweisung zu tätigen. Dies könnte als Anerkenntnis verstanden werden. Ein weiteres Vorgehen gegen die Forderungen aus dem IPPC Law Mahnbescheid wird somit erheblich erschwert. In jedem Fall ist das Geld erstmal weg. Zudem handelt es sich oft um ungerechtfertigt hohe Beträge. Gerichte in Deutschland beurteilen solche Pornofilme als wenig kreativ. Wenn überhaupt, wird ein Schadenersatz von 100 bis 250 Euro angesetzt.

Unsere Erfahrung aus unzähligen Filesharing-Fällen zeigen, dass solche Abmahnungen und damit auch die sich anschließenden Mahnverfahren Schwachstellen besitzen. Eine Verteidigung lohnt sich sehr oft. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen die Abmahnung im Zusammenhang mit dem Mahnbescheid und helfen Ihnen gerne weiter!

Bundesweiter Service!

Sie haben einen IPPC Law Mahnbescheid erhalten und wissen nicht weiter? Rufen Sie uns unverbindlich an, um laufende Fristen einzuhalten. Unser kompetentes Team für Urheberrecht steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und verspricht Ihnen täglich Soforthilfe. Die telefonische Erstberatung erfolgt kostenlos!

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