Mahnbescheid von Sarwari aus Hamburg – was tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Zwangsvollstreckung verhindern und Geld sparen!

Erst die Abmahnung und jetzt den Mahnbescheid von Rechtsanwalt Sarwari im Postkasten. Verbraucher sollen somit unter Druck gesetzt werden. Man möchte eine Geldzahlung für einen illegalen Upload eines Filmes. Dieser soll daheim über den Internetanschluss stattgefunden haben. Konkret wird eine Urheberrechtsverletzung behauptet. Verhalten Sie sich allerdings richtig – können Sie am Ende einige hundert Euro sparen.

Was ist zu tun?

  • Verhindern Sie eine Zwangsvollstreckung 
  • Wehren Sie die Mahnforderungen ab
  • Sparen Sie Geld

Werden Sie spätestens jetzt aktiv! Lassen Sie den Mahnbescheid liegen, droht tatsächlich die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, obwohl Sie nicht einmal wissen, ob Sie überhaupt in der Haftung stehen. Dabei kann man mit anwaltlicher Hilfe die Forderungen aus dem Mahnbescheid oftmals komplett abwehren, jedenfalls deutlich reduzieren. In jedem Fall können Sie hier Geld einsparen. 

Telefonische Erstberatung nutzen

Verschenken Sie also keine Zeit & nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing. Schnell erfahren Sie die nächsten Schritte im Mahnverfahren. 

Wie schnell muss ich reagieren?

Handeln Sie zügig, am besten innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung. Der Antragsgegner kann zwar gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist (§ 694 ZPO).

Jedoch enthält der Mahnbescheid die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Mahnbescheids, soweit der geltend gemachte Anspruch als begründet angesehen wird, die behauptete Schuld nebst den geforderten Zinsen und der dem Betrag nach bezeichneten Kosten zu begleichen oder dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. 

Es gilt also zunächst eine 2-Wochen-Frist für den Widerspruch. 

Muss ich den hohen Geldbetrag bezahlen?

Ob der Empfänger eines Mahnbescheides tatsächlich den dort genannten Betrag schuldet, hängt von der Haftung im Einzelfall ab. Nicht jeder Anschlussinhaber ist in der Verantwortung. So existiert bereits keine automatische Haftung. Oftmals kommen andere Nutzer des Internets als Verursachen in Betracht. Dann kann eine Haftung komplett entfallen. Allerdings ist die Ausgangslage für den Anschlussinhaber nachteilig.

Urheberrecht: Ausgangslage gegen den Anschlussinhaber 

Es besteht anfangs eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist. Gerade der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet ja regelmäßig selbst (siehe auch BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12). Daher müssen Sie sich jetzt wehren. 

Was tun, wenn ich den Film genutzt habe?

Sollten Sie den Upload persönlich verursacht haben, helfen wie Ihnen, die Ausgangsforderung im Sarwari-Mahnbescheid zu reduzieren und die Sache endgültig abzuschließen. Insbesondere kann ein günstiger Vergleich mit der Gegenseite verhandelt werden. Auch hier können Sie noch Geld sparen. Gerne helfen wir Ihnen in einer solchen Situation.

Reagieren Sie richtig: kostenlose Erstberatung nutzen!

Rufen Sie unser Team für Urheberrecht bundesweit an. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Ihr Helfer bei Sarwari-Mahnbescheid:

  • Soforthilfe am Telefon – täglich
  • Zwangsvollstreckung vermeiden
  • Widerspruch einlegen
  • Geldforderung aus dem Mahnbescheid abwehren bzw. reduzieren

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wer nicht für den Upload haftet, schuldet keinen Geldbetrag.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Werner Vieira

Beiträge zum Thema