Sarwari Filesharing-Mahnbescheid – zweimal zahlen für einmal schauen?

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Eigentlich ist die Sache gar keiner besonderen Erwähnung wert: Irgendjemand schaut sich in einem Filesharing-Netzwerk einen Pornofilm an. Beim Filesharing werden aber Filme oder Computerspiele nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch anderen zum Herunterladen bereitgestellt. Die Reaktion erfolgte prompt: Die Kanzlei Sarwari schickte eine Filesharing-Abmahnung und verlangte eine Unterlassungserklärung sowie für Schadensersatz und Kostenerstattung insgesamt 650,00 EUR.

Vergleich geschlossen

Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben, der Vergleichsbetrag heruntergehandelt und der niedrige Betrag durfte in Raten abgetragen werden. So weit so gut, alle konnten zufrieden sein und die Sache war erledigt. Das Risiko eines Mahnbescheides oder einer Klage war ausgeräumt. Das dachten wir jedenfalls.

Mahnbescheid

Als er aus dem Urlaub nach Hause zurückkehrte, fand unser Mandant nun einen leuchtend gelben Briefumschlag im Briefkasten vor. Die Kanzlei Sarwari hatte einen Mahnbescheid wegen Filesharing beantragt und verlangte zusätzlich zu der Vergleichszahlung nun 600,00 EUR Schadensersatz, 280,60 EUR Kostenerstattung. Zuzüglich Verfahrenskosten, Auskunftskosten und Zinsen verlangt Sarwari nun noch 1.036,95 EUR. 

Wohlgemerkt, nachdem ein Vergleich geschlossen wurde. Und durch diesen Vergleich wurde eine Regelung über die ursprünglich geltend gemachten Forderungen getroffen. Forderungen auf Schadensersatz und Kostenerstattung bestehen nicht mehr, sie wurden durch die Vergleichsforderung ersetzt.

Schlamperei?

Über die Frage, warum Sarwari nach Vergleichsschluss einen Mahnbescheid über die volle Forderung beantragt, können wir nur spekulieren. Ist die Kanzlei so schlecht organisiert, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut? Das wäre die naheliegende Erklärung. Ein verzeihlicher Fehler, der aber zu Mehrkosten führt, die Sarwari dann tragen muss.

versuchter Prozessbetrug?

Über die andere Möglichkeit sollten wir gar nicht nachdenken, denn das würde bedeuten, dass der Filesharing-Mahnbescheid in Kenntnis des Vergleichsschlusses beantragt worden wäre. Wir glauben das nicht. Natürlich kann man auf den Gedanken kommen, wer nach einer Porno-Abmahnung einmal zahlt, der wehrt sich vielleicht auch nicht gegen einen Mahnbescheid. Wenn Sarwari aber diesen Mahnbescheid im Wissen beantragt haben sollte, dass die geltend gemachten Forderung gar nicht mehr bestehen, wäre das ein versuchter Prozessbetrug.

Wie gesagt: Wir können uns das nicht vorstellen.

Was tun?

Klar ist, dass die Forderung aus dem Mahnbescheid nicht besteht. Trotzdem dürfen Sie sich nicht einfach zurücklehnen und abwarten. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Mahnbescheid erhalten haben, Widerspruch einlegen. Die Frist richtet sich nach dem Datum, das auf dem gelben Umschlag angegeben ist. Sie läuft also zwei Wochen nach diesem Datum ab.

Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, mit dem dann gepfändet werden kann. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob die geltend gemachte Forderung auch besteht.  Es langt dem Mahngericht, wenn Sarwari das schlicht behauptet. Erst wenn die Sache an das sog. Streitgericht abgegeben wurde, also an das Gericht, an dem dann auch verhandelt wird, wird die Forderung geprüft.

Gerade wenn Sie einen Mahnbescheid von Sarwari erhalten haben, ist es sehr wichtig, die Forderungen genau zu prüfen, weil es bei Sarwari offensichtlich ein Fehleranfälligkeit gibt.

Sarwari Filesharing-Abmahnungen und Mahnbescheide – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Sarwari Porno-Abmahnung oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Anschlussinhabern Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unterstützt:

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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Filesharing auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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