Mahnschreiben der PWB Rechtsanwälte: INTER AG kauft Abofallen-Forderungen der BrokerMedia UG

  • 3 Minuten Lesezeit

Im letztem Jahr war es sehr ruhig rund um die BrokerMedia UG. Im Jahr 2021 war diese unter www.online-handelsregister.eu recht aktiv auf "Kundenfang". Für einen Handelsregisterauszug sollte man statt nur 4,90 € weitere 749 € versteckte Kosten bezahlen. Wir haben hierüber auch in unserem Rechtstipp ausführlich berichtet.

UPDATE 27.01.2023: Wir haben einen weiteren Rechtstipp über die weiteren Entwicklungen veröffentlich.

Geschädigte erhalten einen Anwaltsbrief der PWB Rechtsanwälte aus Jena

Ganz aktuell erhalten viele "Kunden", die sich die 749 € z. B. mit Hilfe ihrer Bank wieder zurückgeholt haben, einen Anwaltsbrief der PWB Rechtsanwälte aus Jena. Hierin wird die volle Zahlung nebst Anwaltskosten gefordert. 

PWB Rechtsanwälte vertreten die INTER AG aus der Schweiz

Schauen wir uns einmal das Anwaltsschreiben genauer an: Es ist von einer Abtretung der Firma BrokerMedia UG an die INTER AG die Rede. Dem Anwaltsschreiben ist in den uns vorliegenden Fällen ein Handelsregisterauszug der Firma "INTER AG für Beteiligungen allter Art" beigefügt; schaut man sich die zweite Seite genauer an, sieht man, dass von dieser Firma ein "Philipp Wolfgang Beyer" aus Jena der Direktor der INTER AG ist. Und für die PWB Rechtsanwälte sind laut Briefkopf die Rechtsanwälte "Philipp Wolfgang Beyer" und "Florian Nolte" tätig. Rechtsanwalt Beyer ist somit für die Firma INTER AG tätig und ihm gehört zugleich die Kanzlei PWB Rechtsanwälte.

Der Direktor der INTER AG verschickt als deutscher Anwalt die Anwaltsschreiben

In dem Anwaltsschreiben verlangen die PWB Rechtsanwälte auch noch 159,94 € an Anwaltsgebühren, was an sich rechtlich grundsätzlich OK ist. Hierdurch erhält man aber wohl den Eindruck, dass hier noch einmal versucht wird zusätzliches Geld zu verdienen. Das hat schon einen sehr komischen Geschmack. Insbesondere dann, wenn man das Datum der Abtretungserklärung zwischen der BrokerMedia UG und der INTER AG betrachtet: Die Inter AG hat namentlich durch Frau Karin Seidel mit Datum vom 03.02.2023 unterschrieben. Die uns vorliegenden Anwaltsschreiben tragen das Datum 10.01.2023. Die Abmahnschreiben halten wir daher für rechtsmissbräuchlich.

Wer sich über die wohl nicht sehr ruhmreiche Geschichte der PWB Rechtsanwälte interessiert, kann sich u. a. auf Wikipedia über die PWB Rechtsanwälte infomieren.

Und was können Sie nun tun, wenn Sie auch ein derartiges Schreiben erhalten?

Wir halten die ursprüngliche Homepage der BrokerMedia UG für eine Täuschung der Kunden. Zwar wird durch das Sternchen und auch in den AGB auf www.online-handelsregister.eu auf die Freischaltgebühr hingewiesen, doch kaum ein potentieller Kunde wird dies tatsächlich lesen. Diesen Einwand der arglistigen Täuschung sollte man weiterhin gegen die INTER AG erheben.

Wir freuen uns auch über Ihre unverbindliche Anfrage. Wir vertreten eine Vielzahl an Fällen gegen die BrokerMedia UG und freuen uns, wenn wir auch Sie vertreten dürfen. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Eine gewerbliche Rechtschutzversicherung übernimmt in der Regel unsere Kosten. Andernfalls nennen wir Ihnen unsere Gebühren in unserem ersten kostenlosen Schreiben an Sie. Wir freuen uns über Ihre Anfrage, entweder hier auf anwalt.de oder über unsere Homepage:

https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/

Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle. 

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Handelregisteramt des Kanton Zürich

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