Mahnschreiben von Rhein Inkasso in 2018 wegen alter Fareds Abmahnung aus 2014

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele Abgemahnte, die 2014 eine Abmahnung von der Kanzlei Fareds erhalten haben, weil ihnen vorgeworfen wurde, Filesharing an einem Erotik-Film begangen zu haben, haben aktuell im Jahre 2018 wieder Post bekommen – von Rhein Inkasso (oder genauer Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH, Zweigstelle Kaiserslautern).

Was passierte vor dem Mahnschreiben von Rhein Inkasso in 2018?

2014 hatte die Kanzlei Fareds eine Vielzahl von Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen u. a. im Auftrag der Malibu Media LLC verschickt. Viele Abgemahnte haben sich geweigert die geforderte Zahlung zu leisten und statt dessen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgesandt und weitere Schreiben ignoriert.

Was fordern Rhein Inkasso nun genau?

Rhein Inkasso machen in einem uns liegenden Mahnschreiben eine Forderung von ca. 840,00 € geltend. Die Summe setzt sich aus drei Positionen zusammen.

  • a) Schadensersatz in Höhe von 600,00 €

Die größte Schadensposition ist der reine Schadensersatz. Dieser beträgt 600,00 €. Dabei geht es um den Schadensersatz nach der Lizenzanalogie aus der ursprünglichen Abmahnung. Dieser ist – anders als die Abmahnkosten auch noch nicht verjährt. Rhein Inkasso weisen zutreffend darauf hin, dass nach der Entscheidung des BGH vom 12.05.2016 AZ I ZR 48/15 – Everytime we touch, der (Rest-)Schadensersatz tatsächlich erst in 10 Jahren verjährt:

„Gemäß § 102 Satz 2 UrhG findet § 852 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet (§ 852 Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt nach § 852 Satz 2 BGB in zehn Jahren von seiner Entstehung an […]“

  • b) Verzugszinsen und Inkassokosten

Zu den Verzugszinsen ist anzumerken, dass ein Verzug nur dann denkbar erscheint, wenn die Rechtsverletzung auch tatsächlich von dem Anschlussinhaber begangen wurde. Die Inkassokosten teilen das gleiche Schicksal.

Was droht durch Rhein Inkasso?

Interessanter wäre wohl die die Frage womit droht Rhein Inkasso, aber um die erste Frage zu beantworten. Entgegen der landläufigen Meinung, die Inkasso Unternehmen gern mit jungen tätowierten Männern mit schwerem Zungenschlag assoziieren und befürchten einen diese Männer vor der Haustür vorzufinden, ist diese Angst unbegründet. 

Rhein Inkasso droht auch nicht mit Außendienstmitarbeitern oder ähnlichem um diese unbegründeten Assoziationen mit Leben zu erfüllen. Rhein Inkasso schreibt vielmehr, dass wenn keine fristgemäße Zahlung erfolge, die Forderung „direkt zu unseren Rechtsanwälten mit dem Auftrag gerichtlich gegen Sie vorzugehen.“ Die Inkasso Forderung geht also wieder dahin zurück, wo sie hergekommen ist… zu Anwälten. Diesmal soll aber – jetzt aber in echt – geklagt werden. 

Wie wahrscheinlich ist eine Klage?

Ich halte die gerichtliche Durchsetzung dieser Forderung für eher unwahrscheinlich, wenn auch natürlich nicht auszuschließen. Die einzige Kanzlei, die aktuell im großen Umfang Verfahren allein wegen des (Rest-)Schadensersatzes durchgeführt hat, ist die Kanzlei Waldorf Frommer. Die hat aber die Akte auch von Anfang an betreut und die Forderung nie an Inkasso- Unternehmen abgegeben und spricht außerdem keine Abmahnungen wegen Erotik-Filmen aus.

Kann man das Inkasso-Schreiben also einfach ignorieren?

Nein, ein Ignorieren des Schreibens ist nicht sinnvoll: Wichtig ist zunächst, dass der Forderung widersprochen wird, weil ansonsten die Gefahr droht, dass über Einträge in eine Auskunftei die Bonität leidet. Darüber hinaus halte ich es für sehr sinnvoll zumindest in den Fällen, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat, sich mit einem Anwalt zu beratschlagen. Auch wenn Sie einfach nur noch genervt sind, ist es sinnvoll sich zumindest einmal mit einem spezialisierten Anwalt zu unterhalten. 

Wie können Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat durch jahrelange Erfahrung mit Mahnschreiben von Rhein Inkasso einen Erfahrungsvorsprung, den Sie für sich nutzbar machen können und sollten.

Dr. Wachs und seine angestellten Anwälte bieten außerdem seit vielen Jahren eine kostenlose Ersteinschätzung, mit der Sie sich ungezwungen ein Bild machen können, ob anwaltliche Hilfe geboten ist und wenn ja, was diese kostet. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten