Mahnung Haas & Kollegen für die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte

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Mir liegt ein Mahnschreiben der Kanzlei Haas & Kollegen Rechtsanwälte vor, mit welchem eine Forderung der durch Filesharing-Abmahnungen im Internet bekannten Rechtsanwälte SKW Schwarz eingetrieben werden soll.

Dass Rechtsanwälte ihre eigenen Forderungen nicht verfolgen können, sondern stattdessen Inkasso-Büros und - wenn dies erfolglos bleibt - andere Rechtsanwälte damit beauftragen, die eigenen Forderungen zu verfolgen, ist interessant und irritiert. "Outsourcing" nennt man das wohl auf neu-deutsch.

Interessant mitanzusehen ist zudem, wie unterschiedlich hoch die Zahlungsansprüche von der (jeweiligen) Gegenseite berechnet werden. Eine klare Linie ist den starken Schwankungen in beide Richtungen nicht zu entnehmen. Eine einmalige Erhöhung des Ausgangsbetrages mag ja noch mit der Rücknahme des Vergleichsangebots erklärbar sein - auch wenn man einer solchen Begründung mit gutem Grund entgegentreten kann und sollte. Die weiteren starken Schwankungen erklärt dies indes nicht.

In dem mir vorliegenden Fall, in welchem ich einen Mandanten aus Münster vertrete, hatten zunächst die Kollegen SKW Schwarz für die Firma Capelight Pictures versucht, mittels einer Abmahnung ein Unterlassungsversprechen nebst der Zahlung eines Vergleichsbetrages zu erlangen. Ersteres ist modifiziert abgegeben worden, dem Zahlungsbegehren wurde entgegengetreten.

Nach einigen Wochen meldete sich ein Inkasso-Büro und nach erfolglosem Fristablauf in der Folge 3x die Kollegen Haas. Wie lange dieses Spiel noch gespielt werden soll, wo doch bereits in der Abmahnung von gerichtlichen Schritten gesprochen wurde (wohlweislich ohne diese konkret in Aussicht zu stellen, sondern unter der Angabe, man werde der eigenen Mandantschaft zu solchen Schritten „raten müssen"), ist ungewiss.

Mir sind Abmahnungen und das Vorgehen der Kollegen, welche solche massenhaft in Umlauf bringen, gut bekannt. Selten wird allerdings ein ähnlicher hoher Aufwand betrieben, die Forderung durchzusetzen. Bemerkenswert ist dabei auch, dass Anwälte, die eine Forderung nicht außergerichtlich einbringen können, sich eines Inkasso-Büros bedienen, welches im Klagefall die Sache so oder so wieder abgeben würde. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens scheint übersichtlich hoch zu sein.

Jedenfalls bleibt zu hoffen, dass ein nächstes Schreiben nicht wieder von einem Inkasso-Büro stammt...



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