Manchmal verloben sich Paare auf Anraten des Strafverteidigers

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In manchen Fällen sollten sich Paare - wenn möglich –  kurzfristig auf Anraten eines Strafverteidgers verloben. Nur damit ist es dann möglich zu verhindern, dass beispielsweise die Freundin in einem Ermittlungsverfahren gegen ihren Freund als Zeugin aussagen muss. Grundsätzlich sind auch Partner einer Beziehung ohne Verlöbnis, Verpartnerung oder Heirat zur Aussage als Zeuge verpflichtet.

Dies ist häufig schon deswegen für Beschuldigte häufig ungünstig, weil die Partnerin oder Partner sehr häufig umfangreiches Wissen über das Leben und Verhalten des Partners hat. Mit einer Verlobung steht dann den Verlobten beide das Recht zur Zeugnisverweigerung aus § 52 StPO zu. Die Verlobung kann kurzfrisig jederzeit - sogar in Abwesenheit - erfolgen. Bei Inhaftierunng eines Beschuldigten wird ein Strafverteidger mit seinem Mandanten häufig die Frage erörtern, ob er aus der Haft seiner Partnerin oder dem Partner einen Antrag machen möchte. Dieser kann dann auch in Abwesenheit angenommen werden. Ein konkretes Heiratsdatum muss nicht vorliegen. 

Damit Polizei und Justiz das Verlöbnis nachvollziehen können, sollten die Verlobten nach Möglichkeit übereinstimmend das Datum der Verlobung und den Anlaß angeben können. Es ist nicht überzeugend, wenn beispielsweise angegeben wird, dass die Verlobung im letzten Sommerulaub war. Vielmehr sollte schon genau der Ort und genaue Tag wie besipielsweiese der Vorabend der Abreise aus dem Urlaub im Hotel auf Mallorca auf der Hotelterrasse bei einer Flasche Prosecco angegeben werden. 

Im Einzelfall kann die Verlobung auch auf dem Gerichtsflur erfolgen. Als Strafverteidiger habe ich schon vereinzelt namens meines Mandanten die Partnerin vor dem Sitzungssaal gerfragt, ob sie meinen Mandanten heiraten möchte. Die Partnerin hat dann jeweils zu Beginn der Zeugenvernehmng im Sitzungssaal angegeben, dass sie gerade gefragt wurde, ob sie den Angeklagten heiraten möchte und hierzu ja sagt. Damit war dann jeweils die Zeugenbefragung beendet.


Ulli H.Boldt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin-Dresden-Leipzig-Erfurt


Zur besseren Lesbarkeit wird auf das Gendern verzichtet; gemeint sind immer alle Geschlechter.

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