MAP Fonds – Sorgenfonds – potentielle Haftungsfonds

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29.11.2022

Dr. Illya Steiner und seine Unternehmensgruppe drehen am großen Rad. Mit ihren sieben MAP-Fonds (Multi Asset Portfolio) – MAP Anspar Plan Fonds 1, 2 und 3 sowie MAP Fonds 1, MAP Fonds 2, MAP Fonds 3 und MAP Green – hat Steiner in der Zeit zwischen 2009 bis 2012 bislang mehr als 100 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. In die MAP Anspar Plan Fonds 2 und 3 zahlen einige Anleger noch ein. Die anderen Fonds haben die Anzahlungsphase beendet und erhalten Ausschüttungen. Durch eine Streuung der Investments in verschiedene Branchen wie Schiffe, Immobilien, Energie, Logistik und Private Equity sollte das Anlegerrisiko minimiert werden. In der Tat grundsätzlich zwar ein richtiger Ansatz. Doch wie sieht die Realität aus? Wird das Vertrauen der Anleger in die Empfehlung ihrer Berater bzw. Vermittler sowie in die „Steiner-Gruppe“ gerechtfertigt? Was erwirtschaften die Fonds tatsächlich? Wie sicher ist die Anlage?


Unklare Situation – gefährliche Situation 

Nichts Genaues weiß man, vieles haben die Anleger zu befürchten. Der Grund dafür: Die Informationspolitik der Unternehmensgruppe bzw. ihrer Fondsgesellschaften ist schlecht. Die Portfolioberichten der MAP Fonds sind schlichtweg intransparent, die Veröffentlichungen der Jahresberichte hinken der Zeit hinterher. Und das, was man über die Investitionen und deren Erträge weiß, ist wenig ermutigend bis besorgniserregend. Das haben unsere Recherchen zu den Hintergründen der getätigten Investments und der wirtschaftlichen Situation der Fonds ergeben. Das Grund zur Sorge gibt, ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass Ende des vergangenen Jahres das Landeskriminalamt Geschäftsräume der Firmengruppe Steiner + Company durchsucht hat. Es lohnt nicht, sich an dieser Stelle in Einzelheiten und Spekulationen zu verlieren. Entscheidend für die Anleger sind Antworten auf die Fragen, muss ich mir Sorgen machen, muss ich etwas tun und was.


Die Bedrohung und die Gefahr

Viele Anleger dürften mehr als den Mindestanlagebetrag von 3.000 Euro in einen oder mehrere MAP Fonds investiert haben. Bei diesen sehr langfristigen unternehmerischen Beteiligungen ist der Erfolg der getätigten Investition schwer vorherzusehen. Das bisher Bekannte lässt allerdings Befürchtungen aufkommen. Eine Gewissheit hingegen ist die Tatsache, dass die Anleger das Geschäftsrisiko tragen und im Extremfall „bluten“ müssen. Sollte es zu einer Zahlungsunfähig oder Überschuldung der Fondsgesellschaft kommen, kann das zu ihrer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz führen. Dann droht den Anlegern schlimmstenfalls ein Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Noch schlimmer würde es Anleger treffen, die ihr Investment durch ein Darlehen finanziert haben. Wenn sie dann nicht mehr die Kosten für Zins und Tilgung des Darlehens aufzubringen können, besteht die Gefahr der Verschuldung die bis Privatinsolvenz reichen kann.

Kommt man in seinem Leben in eine bedrohliche Situation, dann versucht man sich naturgemäß dieser zu entziehen, um keinen Schaden zu nehmen. Ist man selbst dazu nicht in der Lage, sollte man sich professioneller Hilfe bedienen. Und hier gilt noch eine bekannte Lebenserfahrung: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“


Rückabwicklung und Schadenersatz fordern

Angesichts der geschilderten Situation ist es verständlich, wenn Anleger ihre Fondsanteile zurückgeben und ihr Geld zurückhaben wollen. Deshalb gilt es zu prüfen, ob sich eine Rückabwicklung des Investments und Schadensersatz erfolgreich durchsetzen lassen. Grundsätzlich kann man nicht für alle Fonds gleichermaßen sagen, dass man seine Forderungen aus der Prospekthaftung herleitet oder gegen den Vermittler bzw. Berater wegen Falschberatung vorgeht. Dieses oder jenes aber auch beides kann in dem konkreten Fall angesagt sein. Aus unserer bisherigen Erfahrung mit MAP Fonds lässt sich sagen, dass es sowohl Prospektfehler gibt und auch die Vermittler bzw. Berater Fehler gemacht haben. Häufig haben diese unvollständig oder fehlerhaft über die (Totalverlust-) Risiken der Anlage aufgeklärt oder gar arglistig getäuscht. Und auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können einen Ansatz bieten, um weiteren Verpflichtungen zu entgehen und verloren geglaubtes Geld zurückzuholen.

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