Marke eintragen lassen vom Fachanwalt ✅ Markeneintragung vom Anwalt

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Marke eintragen lassen vom Anwalt: Fachanwalt für Markeneintragung 

Die Registrierung einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihr geistiges Eigentum zu sichern. Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie als Inhaber das ausschließliche Recht, diese zu nutzen. Sie können Dritten sowohl die Verwendung Ihrer Marke für vergleichbare Produkte und Dienstleistungen untersagen als auch Lizenzen für deren Nutzung vergeben. Sie bestimmen, wer Ihre Marke in welchem Rahmen einsetzen darf.

In diesem Beitrag erläutern wir als auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei in München detailliert und verständlich die Bedeutung der Markeneintragung, den Ablauf des Registrierungsverfahrens und warum es sinnvoll ist, bei diesem Prozess auf die Expertise eines Markenrechtsspezialisten zurückzugreifen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:

Marke eintragen lassen vom Anwalt – so geht's!


Marke eintragen lassen: Was versteht man unter einer Markeneintragung?

Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht, vergleichbar mit einem Patent oder Gebrauchsmuster. Nach § 3 MarkenG dient sie dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Es existieren verschiedene Arten von Marken, die registriert werden können:

  • Wortmarke: Bestehend aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder Zeichen in gängiger Schriftart. Beispiele sind „Google“, „Coca-Cola“ oder „McDonald’s“.

  • Bildmarke: Grafische Elemente ohne Text, wie Logos – etwa die Audi-Ringe oder das Starbucks-Logo.

  • Wort-/Bildmarke: Kombination aus Text und Grafik, z.B. der WWF-Schriftzug mit Panda-Symbol oder der Nike-Schriftzug mit dem berühmten „Swoosh“.

  • Klangmarke: Akustische Signale wie die Telekom-Melodie.

  • Farbmarke: Eine bestimmte Farbe, wie das Magenta der Telekom oder das Blau-Silber von Red Bull.

  • 3D-Marke: Schutz dreidimensionaler Formen, z.B. die Toblerone-Verpackung oder die Milka-Kuh.

  • Spezialmarken: Hierzu zählen Positionsmarken (z.B. Adidas-Streifen), Multimediamarken oder Hologrammmarken.

Die Wahl der passenden Markenform trägt wesentlich dazu bei, die Identität und das Image Ihres Unternehmens zu unterstreichen.


Warum sollte man eine Marke eintragen lassen?

Das Eintragen einer Marke bietet zahlreiche Vorteile:

  • Identitätssicherung: Ihre Marke steht für die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte. Eine Registrierung schützt diese Originalität und erschwert Nachahmungen.

  • Exklusivrechte: Als Markeninhaber besitzen Sie das ausschließliche Nutzungsrecht und können Dritten deren Verwendung untersagen oder Lizenzen vergeben.

  • Schutz vor Markenrechtsverletzungen: Bei unbefugter Nutzung durch Dritte können Sie rechtlich gegen diese Vorgehen und ggf. Schadensersatz fordern.

  • Verbrauchervertrauen: Eine eingetragene Marke schafft Wiedererkennungswert und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.

  • Wirtschaftlicher Wert: Ihre Marke kann durch Lizenzierung oder Franchising zusätzliche Einnahmequellen erschließen.

Eine Markeneintragung sichert somit nicht nur Ihr Unternehmen, sondern fördert auch dessen Wachstum und Erfolg.


Marke eintragen lassen: Ablauf

Um erfolgreich eine Marke eintragen zu lassen, sind bei der Markenanmeldung mehrere Schritte erforderlich:

  1. Namensfindung: Wählen Sie einen einzigartigen und aussagekräftigen Namen, der Ihr Unternehmen repräsentiert.

  2. Bestimmung der Markenform und Nizzaklassen: Entscheiden Sie sich für die passende Markenform und legen Sie fest, welche Produkte oder Dienstleistungen die Marke abdecken soll.

  3. Markenrecherche: Untersuchen Sie gründlich, ob Ihre Wunschmarke bereits existiert, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  4. Rechtsberatung: Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und rechtliche Fallstricke vermeiden helfen.

  5. Anmeldung beim DPMA: Die Anmeldung erfolgt postalisch oder online und erfordert detaillierte Angaben zur Marke und zu den gewählten Klassen.

  6. Bezahlung der Gebühren: Erst mit Zahlung der Gebühr beginnt das DPMA mit der Prüfung Ihrer Anmeldung.

  7. Prüfung durch das DPMA: Es erfolgt die Kontrolle auf sogenannte absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder Verstöße gegen gute Sitten.

  8. Eintragung und Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.

  9. Widerspruchsfrist: Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Dritte Einspruch gegen Ihre Marke erheben.

  10. Markenüberwachung: Nach der Eintragung sollten Sie regelmäßig prüfen, ob neue Marken angemeldet werden, die mit Ihrer kollidieren könnten.


Internationale Marke eintragen lassen

Neben der nationalen Anmeldung beim DPMA besteht auch die Möglichkeit, Ihre Marke EU-weit oder international registrieren zu lassen:

  • EU-Marke: Diese wird beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) angemeldet und schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedsstaaten.

  • IR-Marke: Die internationale Registrierung erfolgt über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und ermöglicht den Schutz Ihrer Marke in ausgewählten Ländern weltweit.


Häufige Fehler bei der Markeneintragung

Die Registrierung einer Marke kann durch verschiedene Fehler erschwert werden:

  • Unvollständige Antragsunterlagen

  • Fehler im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

  • Unklare Beschreibung der Marke

  • Missachtung von Formatvorgaben

  • Versäumnisse bei der Markenrecherche

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, diese Probleme zu vermeiden und Ihre Markenanmeldung erfolgreich abzuschließen.


Marke eintragen lassen Kosten und Dauer 

Die Gebühren variieren je nach Umfang und Art der Marke. Hier ein Überblick:

  • DPMA: Ab 290 € für eine elektronische Anmeldung

  • EUIPO: Ab 850 € für eine EU-Markenanmeldung

  • WIPO: Ab 653 CHF für eine internationale Anmeldung

Die Dauer des Verfahrens beträgt beim DPMA im Schnitt sechs bis acht Monate. Internationale Anmeldungen können aufgrund zusätzlicher Prüfungen mehr Zeit in Anspruch nehmen.


Markenrechtsverletzungen nach Markeneintragung: Was tun?

Im Falle einer Markenrechtsverletzung haben Sie als Inhaber verschiedene Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch: Sie können fordern, dass der Verletzer die Nutzung Ihrer Marke einstellt.

  • Schadensersatzanspruch: Falls Ihnen durch die unbefugte Nutzung ein finanzieller Schaden entstanden ist, können Sie diesen geltend machen.

  • Vernichtungsanspruch: Sie können verlangen, dass Produkte, die Ihre Marke verletzen, vernichtet werden.

  • Auskunftsanspruch: Der Verletzer muss Informationen über Herkunft und Vertrieb der betreffenden Ware offenlegen.


Marke eintragen lassen: Markenanwalt berät zur Markeneintragung!

Unsere Kanzlei in München ist auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Anmeldung, Überwachung und Verteidigung Ihrer Marke. Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Marke eintragen lassen vom Anwalt – so geht's!



Warum sollte ich meine Marke eintragen lassen?

Die Eintragung bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtsschutz: Schutz vor unbefugter Nutzung durch Dritte

  • Exklusivität: Sie erhalten das alleinige Nutzungsrecht

  • Wertsteigerung: Marken können an Wert gewinnen und gehandelt werden

  • Vertrauensaufbau: Eingetragene Marken schaffen Seriosität und Vertrauen

Was bedeutet es, eine Marke eintragen zu lassen?

Eine Markeneintragung ist der rechtliche Schutz eines Namens, Logos, Slogans oder Designs, das Ihr Unternehmen eindeutig identifiziert. Mit der Eintragung erhalten Sie das ausschließliche Nutzungsrecht an dieser Marke innerhalb des angegebenen Geltungsbereichs.

Welche Arten von Marken kann ich eintragen lassen?

Folgende Markenformen sind eintragungsfähig:

  • Wortmarke: z.B. Firmennamen, Slogans

  • Bildmarke: Logos oder Symbole

  • Wort-Bild-Marke: Kombination aus Text und Grafik

  • Klangmarke: Akustische Signale wie Jingles

  • 3D-Marke: Produktformen oder Verpackungen

Wie läuft der Prozess zur Markeneintragung ab?

Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:

  1. Markenrecherche: Prüfen, ob die Marke bereits existiert

  2. Markenanmeldung: Einreichung der Unterlagen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

  3. Prüfung: Das DPMA überprüft die formellen und rechtlichen Anforderungen

  4. Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung ins Markenregister

Was kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?

Die Kosten hängen von der Art und dem Umfang der Anmeldung ab:

  • Grundgebühr DPMA: 300 € (elektronische Anmeldung)

  • Zusätzliche Klassen: 100 € je weitere Klasse

  • Internationale Registrierung: Abhängig vom Zielland und Umfang

Wie lange ist eine eingetragene Marke geschützt?

Der Markenschutz gilt für 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Kann ich eine Marke international schützen lassen?

Ja, mit dem Madrider Abkommen und dem Protokoll zum Madrider Abkommen können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Dies erfolgt über die WIPO (World Intellectual Property Organization).

Was passiert, wenn jemand meine eingetragene Marke verletzt?

Bei Markenrechtsverletzungen können Sie:

  • Abmahnungen aussprechen

  • Unterlassungsklagen einreichen

  • Schadenersatz fordern

Ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht kann Sie hierbei unterstützen.

Was passiert, wenn meine Markenanmeldung abgelehnt wird?

Falls Ihre Anmeldung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Beanstandungsbescheid. In diesem Fall können Sie:

  • Die Mängel beheben und die Anmeldung erneut einreichen

  • Einspruch gegen die Entscheidung einlegen

Kann ich eine Marke selbst anmelden oder sollte ich einen Anwalt beauftragen?

Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen. Allerdings empfiehlt sich die Unterstützung eines Fachanwalts für Markenrecht oder eines Patentanwalts, um Fehler zu vermeiden und den Markenschutz optimal zu gestalten.

Kann ich eine bestehende Marke kaufen oder übernehmen?

Ja, Marken sind übertragbar und können verkauft, lizenziert oder vererbt werden. Ein entsprechender Vertrag ist hierbei notwendig.

Welche Begriffe sollte ich in meinem Markennamen vermeiden?

Vermeiden Sie:

  • Allgemeine Begriffe wie "Auto", "Computer", etc.

  • Irreführende Begriffe, die falsche Angaben zur Qualität oder Herkunft machen

  • Staatswappen, Hoheitszeichen oder amtliche Prüfzeichen

Welche Fristen sind bei der Markenanmeldung zu beachten?
  • Widerspruchsfrist: Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung können Dritte Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen.

  • Verlängerungsfrist: Eine eingetragene Marke kann vor Ablauf der 10 Jahre verlängert werden.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Markeneintragung?

Ja, das KMU-Fondsprogramm der EU bietet kleinen und mittleren Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Anmeldung von Marken und Designs.

Foto(s): LL

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