Markeneintragung: Warum und wie Unternehmen ihre Marke schützen sollten
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Marken spielen eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Kreative. Sie sorgen für Wiedererkennbarkeit, stärken das Vertrauen der Kunden und schützen geistiges Eigentum. Doch wie wird eine Marke eigentlich eingetragen? Welche Fehler sollte man vermeiden? Und ist Markenschutz wirklich notwendig?
Diese und weitere Fragen haben die beleuchten wir in einer Podcast-Folge von Kaffeerecht ausführlich. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und geben einen klaren Überblick über die Markeneintragung.
Was kann als Marke geschützt werden?
Nicht nur Logos oder Firmennamen können als Marke geschützt werden. Laut Gesetz können Marken u. a. sein:
- Wörter & Namen (z. B. „Coca-Cola“)
- Logos & Symbole (z. B. das Apple-Logo)
- Klänge (z. B. das Jingle von Intel)
- Farben & Farbzusammenstellungen (z. B. das Telekom-Magenta)
Entscheidend ist, dass eine Marke unterscheidungskräftig ist. Allgemeine Begriffe oder rein beschreibende Wörter (z. B. „Apfel“ für Äpfel) sind nicht schutzfähig.
Warum eine Marke eintragen lassen?
Eine Marke gewährt exklusive Nutzungsrechte und schützt vor Nachahmern. Sie erleichtert es, rechtlich gegen Konkurrenten vorzugehen, die ein ähnliches Zeichen verwenden.
Ohne Eintragung kann sich zwar auch ein Markenschutz durch Benutzung entwickeln, allerdings ist dies schwer nachzuweisen. Ein offizieller Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder der EUIPO (für EU-weiten Schutz) macht es wesentlich einfacher, die eigenen Rechte durchzusetzen.
🔹 Eintragungskosten:
- Deutschland (DPMA): ab 290 € für drei Klassen
- EU-weiter Schutz (EUIPO): ab 850 €
Das Verfahren zur Markeneintragung
1️⃣ Wahl des richtigen Markentyps
Es gibt verschiedene Arten von Marken, z. B.:
- Wortmarken: Ein Wort oder eine Wortfolge (z. B. „Nike“)
- Bildmarken: Ein Symbol oder Logo (z. B. das Adidas-Logo)
- Wort-Bild-Marken: Eine Kombination aus beidem
- Klangmarken, Farbmarken & 3D-Marken
Eine Wortmarke bietet den weitesten Schutz, da sie unabhängig von Designänderungen gültig bleibt.
2️⃣ Recherche nach bestehenden Marken
Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte geprüft werden, ob es bereits ähnliche oder identische Eintragungen gibt. Hierfür können kostenlose Register wie das DPMA-Register oder die EUIPO-Datenbank genutzt werden.
💡 Tipp: Wer eine Verwechslungsgefahr nicht ausschließen kann, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
3️⃣ Definition des Schutzbereichs
Jede Marke wird für bestimmte Waren- und Dienstleistungen eingetragen. Dafür gibt es 45 verschiedene Markenklassen.
📌 Beispiel:
- Ein Modelabel müsste u. a. Klasse 25 (Bekleidung) wählen.
- Ein Softwareunternehmen sollte Klasse 9 (Software) berücksichtigen.
Die richtige Klassenauswahl ist entscheidend. Nachträgliche Ergänzungen sind nicht möglich – wer zu wenig schützt, muss eine neue Anmeldung starten.
4️⃣ Einreichung der Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das DPMA (für Deutschland) oder die EUIPO (für die EU).
Nach der Einreichung prüft das Amt:
✅ Formale Anforderungen (richtige Klassenauswahl, keine verbotenen Begriffe)
❌ Keine inhaltliche Prüfung auf Verwechslungsgefahr (das müssen Markeninhaber selbst tun!)
5️⃣ Widerspruchsfrist & Eintragung
Nach der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wird kein Widerspruch erhoben, wird die Marke offiziell eingetragen.
Was passiert nach der Eintragung?
Ein Markeneintrag ist kein Selbstläufer. Damit der Schutz aufrechterhalten bleibt, sind einige Punkte wichtig:
✔️ Die Marke muss genutzt werden
Wer eine Marke eintragen lässt, aber nicht aktiv nutzt, riskiert, dass sie nach fünf Jahren gelöscht wird.
✔️ Schutzrechte müssen durchgesetzt werden
Markeninhaber sollten regelmäßig prüfen, ob Dritte ähnliche Zeichen verwenden. Wird eine ähnliche Marke angemeldet, kann innerhalb der drei Monate Widerspruchsfrist Einspruch erhoben werden.
🔹 Beispiel: Apple gegen kleinere Firmen
Tech-Riese Apple geht regelmäßig gegen Markenanmeldungen vor, die das Wort „Apple“ enthalten – selbst wenn sie in ganz anderen Branchen tätig sind.
✔️ Marken können lizenziert werden
Markeninhaber können Dritten erlauben, die Marke zu nutzen – gegen Lizenzgebühren. Das ist besonders in der Mode- und Technikbranche üblich.
📌 Beispiel:
Die Telekom lizenziert ihr Magenta-Logo an verschiedene Dienstleister.
Fehler vermeiden: Das „Malle“-Urteil
Ein bekanntes Beispiel für eine problematische Markenanmeldung ist der Fall “Malle”.
Ein Unternehmer ließ sich das Wort „Malle“ als Marke schützen und versuchte, gegen Veranstalter von „Malle-Partys“ vorzugehen. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Marke für nichtig, weil „Malle“ als umgangssprachlicher Begriff für Mallorca freigehalten werden müsse.
💡 Lektion: Wer eine Marke anmeldet, sollte sicherstellen, dass sie nicht zu generisch oder bereits fest im Sprachgebrauch etabliert ist.
Fazit: Ist Markenschutz sinnvoll?
✅ Ja, für alle, die langfristig eine starke Marke aufbauen wollen.
✅ Ja, wenn Exklusivität und Schutz vor Nachahmung wichtig sind.
✅ Ja, wenn eine Marke wirtschaftlich genutzt oder lizenziert werden soll.
🚀 Wer eine Marke anmeldet, sollte sorgfältig planen, um hohe Folgekosten oder Probleme mit bestehenden Marken zu vermeiden.
🎧 Noch mehr Details zum Thema? Hör dir die komplette Podcast-Folge an!
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