Markenrecht: Abmahnung der AUDI AG durch Kessler IP & Legal Expertise wegen Markenrechtsverletzung

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Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der AUDI AG aus Ingolstadt vorgelegt. Das Abmahnschreiben datiert vom 08.11.2023.


Die AUDI AG lässt zunächst auf ihr umfangreiches Markenportfolio hinweisen. Hierzu zählen bspw. die bekannten vier Ringe sowie auch entsprechend eingetragene Wortmarken.


Was wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen?


Unserer Mandantschaft wird im Rahmen des Abmahnschreibens vorgeworfen, dass diese über ein Onlinemarktportal Aufkleber angeboten habe, die die vier bekannten Ringe der Marke „AUDI“ zeigen. Es handele sich hierbei um Folienaufkleber. Diese seien im Übrigen im Rahmen eines Testkaufes von der AUDI AG erworben worden.


Es wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 € sowie dem Ansatz einer 1,3er Geschäftsgebühr zzgl. USt. und Auslagen, mithin zu einer Gesamtsumme in Höhe von 3.020,34 €, gefordert.


Auch werden Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche geltend gemacht, welche dazu dienen sollen, den Schadenersatzanspruch für die AUDI AG beziffern zu können.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine ernstzunehmende und insbesondere umfangreiche markenrechtliche Abmahnung eines Weltkonzerns handelt. Dies bedeutet, dass zunächst unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass die Fristen eingehalten werden. Es drohen ansonsten einstweilige Verfügungsverfahren oder unmittelbar Hauptsacheklagen, die in diesem Zusammenhang mit einem Kostenrisiko im fünfstelligen Bereich ausdrücklich verbunden sind.


Es gilt daher zunächst zu überprüfen, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Selbst wenn dies der Fall ist, ist es zunächst von entscheidender Bedeutung, eine die Wiederholungsgefahr ausräumende, im Regelfall eine modifizierte Form der strafbewehrten Unterlassungserklärung, abzugeben.


Es stehen sodann mehrere mögliche Wege zur Verfügung, um hier außergerichtlich mit der AUDI AG über die sie vertretenen Anwälte möglicherweise eine vergleichsweise Lösung herbeizuführen. Wichtig ist es an der Stelle, dass Sie sich auf keinerlei Experimente einlassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch ausdrücklich das Markenrecht gehört, wird Sie hier rechtssicher beraten können.


Dazu kommt auch noch, dass es ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist, dass sich die Beratung nicht nur auf die Abmahnung selbst, sondern auch auf potentielle Gefahren nach der Abmahnung bezieht. Hierbei sind potentielle Verstöße gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verstehen, die selbst bei einer Entfernung der ursprünglichen Angebote durchaus aufgrund einer sehr strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes drohen können. Auch diese Beratung erhalten Sie natürlich ebenfalls von uns.


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu lassen Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns ganz sicher, dass wir Ihnen auch in Ihrem Fall weiterhelfen können.




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