Markenrecht: Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte für die BMW AG

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Uns liegt eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte aus München für die Bayerischen Motoren Werke AG vor. Vorgeworfen wird dem Adressaten eine Verletzung der Markenrechte der BMW AG, insbesondere eine Verletzung der deutschen sowie einer Gemeinschaftsmarke der AG.

Die Verletzungshandlung soll in der Einfuhr von Emblemen nach Deutschland bestehen, welche ohne Genehmigung der BMW AG mit der geschützten Marke „BMW“ versehen worden sein sollen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Unterzeichnung einer Zustimmung zur Vernichtung der entsprechenden Waren sowie eine detaillierte Auskunft, insbes. zu Herkunft, Abnehmer und Gesamtumsatz. Alle geforderten Erklärungen sind der Abmahnung in Anlage beigefügt.  

Unorthodox an der Abmahnung ist insbesondere der Satz:

Für dieses Schreiben werden Ihnen gegenüber keine Kosten geltend gemacht, wenn die geforderten Erklärungen fristgerecht und vollständig bei uns eingehen.

Hier gilt es zunächst genau zu lesen: Die Kosten „dieses Schreibens“ sind zunächst einmal nur die Rechtsanwaltsgebühren, die für das Erstellen des Schreibens angefallen sind. Der Satz bedeutet also nicht, dass keinerlei Kosten auf den Abgemahnten zukommen werden, da Schadenersatzansprüche der BMW AG nicht zu den „Kosten für dieses Schreiben“ zu rechnen sind. Dafür spricht i.Ü. auch, dass explizit Auskunft verlangt wird und zwar auch über den Gesamtgewinn, der mit der entsprechenden Ware erwirtschaftet worden ist. Mit einer solchen Auskunftsforderung wird üblicherweise die Schadenersatzforderung vorbereitet, die sich unter solchen Umständen meist am Verletzergewinn orientiert. Verschuldensmaßstab für einen Schadenersatzanspruch ist einfache Fahrlässigkeit, die in der Regel schon angesichts der Veröffentlichung der Marken im Register vorliegen dürfte.

Auch die beiliegenden Anlagen sollten selbst für den Fall, dass eine Verletzungshandlung vorliegt (was auch nicht selbstverständlich der Fall sein muss), vor Abgabe sorgsam geprüft und ggf. modifiziert werden.

Für den Fall, dass dem Abgemahnten tatsächlich Kosten durch die Nutzung des Zeichens entstehen, ist zudem zu beachten, dass diese ggf. auf den Lieferanten der Ware im Wege des Regresses umgelegt werden können.

Fachkundige kostenlose Ersteinschätzung im Markenrecht durch die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven sind eine Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit hunderte Mandanten in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen.

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bietet betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, können Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail übersenden oder uns direkt unter der unter www.anwalt.de angegebenen Rufnummer erreichen.


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