Markenrecht Abmahnung Tommy Hilfiger Europe B.V. durch Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen vom 22.02.2023

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Uns liegt im Rahmen eines Mandates eine aktuelle Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V. vor, welche durch die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf ausgesprochen wurde.


Im Rahmen des Abmahnschreibens wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Tommy Hilfiger Gruppe um eine weltweite Marke handelt, welche modische Oberbekleidung und Accessoires herstellt. Es besteht ein markenrechtlicher Schutz, unter anderem durch die Gemeinschaftsmarke Tommy Hilfiger zur Nummer CTM 131706. Weiterhin besteht auch Schutz für die Bildmarke CTM 138529.


Die Tommy Hilfiger Europe B.V. geht aus lizenziertem Recht, abgeleitet von der Tommy Hilfiger Licensing B.V., vor.


Im Rahmen des uns vorliegenden Abmahnschreibens wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese T-Shirts auf dem eBay-Kleinzeigen Markt verkauft habe, bei denen es sich um Plagiate handeln soll. Die Rechtsanwälte der Tommy Hilfiger B.V. machen hierbei darauf aufmerksam, dass im Rahmen eines Testkaufes die Plagiatseigenschaft festgestellt wurde.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Es wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht. Die Tommy Hilfiger B.V. ist hierbei insbesondere an der Herkunft und den Vertriebsweg der hier streitgegenständlichen T-Shirts interessiert.


Daneben werden Schadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht sowie Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 €, was Anwaltsgebühren in Höhe von 2.904,70 € entspricht.


Wie ist mit so einer Abmahnung umzugehen?


Wie immer, sollte natürlich zunächst geklärt werden, ob der entsprechende Verstoß zutrifft. Hierbei sind sogenannte „Plagiatsabmahnungen“ von solchen, die reine Kennzeichenrechtsverletzungen betreffen, zu unterscheiden. Es kommt hierbei natürlich viel weniger auf die Frage einer markenmäßigen Verwendung an, sondern vielmehr auf die Frage, ob das hier streitgegenständliche T-Shirt tatsächlich ein solches ist, bei dem es sich um eine Markenfälschung handelt. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass wir bei Vertretungen von Plagiatsfällen von unserer Mandantschaft glaubhaft versichert bekommen, dass diese noch nicht einmal im Ansatz daran gedacht hat, dass es sich tatsächlich um Plagiatsware handelt. Insoweit sind natürlich hier auch intern die Wege zu eruieren, die die entsprechende Ware gemacht hat.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir bieten Ihnen im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Lassen Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen Sie uns gerne unmittelbar an. Wir sind auf das Markenrecht hochspezialisiert. Rechtsanwalt Heidicker hat eine erhebliche vierstellige Anzahl von markenrechtlichen Abmahnungen bereits vertreten und verteidigt. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Heidicker auch im Markenvertragsrecht tätig und meldet auch regelmäßig Marken für Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet bei den verschiedenen Ämtern an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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