Markenrecht-Basics Teil 1: Was ist eine Marke und welche Arten von Marken gibt es?

  • 3 Minuten Lesezeit

Marken sind aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Im Idealfall vermittelt die Marke den Kunden Vertrauen und Sicherheit und beeinflusst die Entscheidung zu Gunsten der Marke bzw. des dahinterstehenden Unternehmens. Eine Marke zu werden, ist für ein Unternehmen quasi der Ritterschlag der Geschäftswelt und elementar wichtig, um auch langfristig am Markt erfolgreich zu sein. Aber was versteht man eigentlich unter einer Marke?

1.   Was ist eine Marke?

Eine Marke kann bspw. ein Firmenname, ein Produktname, ein Logo, ein Begriff, ein Symbol sein, durch das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gekennzeichnet werden. Daher nennt man Marken auch Kennzeichen. Marken sind heute allgegenwärtig. Sie können beispielsweise für ein bestimmtes Produkt stehen, wie Nutella, für eine ganze Produktlinie, wie Nivea, oder auch für ein Unternehmen, wie IKEA.

Die Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In erster Linie geht es also darum, die Herkunft bestimmter Waren und Dienstleistungen mittels einer Marke zu versinnbildlichen. Dies nennt man auch „Herkunftsfunktion einer Marke“. Daneben kann eine Marke auch Qualität, Vertrauenswürdigkeit, Verlässlichkeit usw. eines Unternehmens oder Produktes symbolisieren. Nicht selten haben Marken daher – insbesondere bekannte Marken – einen erheblichen Vermögenswert für den Markeninhaber. Sie zählen wie z. B. auch Patente oder Designs, zu dessen geistigem Eigentum.

2.  Welche Markenformen gibt es?

Marken existieren in verschiedenen Formen. Am häufigsten kommen die Wortmarken vor. Dies sind Marken, die aus Wörtern, Wortfolgen, Buchstaben, Zahlen etc. bestehen, wie etwa „ADIDAS“, „Fruchtzwerge“, „BMW“. Die Besonderheit ist, dass bei den Wortmarken das reine Wort bzw. die reine Zeichenfolge geschützt ist. Der Schutzumfang dieser Marke erstreckt sich darüber hinaus jedoch auf alle üblichen grafischen Ausgestaltungen dieses „Grundmodells“. Der Schutzumfang umfasst daher auch eine andere Schriftart oder die Hinzufügung einfacher grafischer Elemente. Diese Markenform bietet somit den weitesten Schutzumfang.

Ebenfalls häufig sind die Bildmarken. Eine Bildmarke ist eine Marke die komplett ohne Wortbestandteile auskommt. Bildmarken können aus einer Grafik, einem Bild oder einem Zeichen bestehen. Bekannte Bildmarken sind z. B. ein stilisierter, angebissener Apfel (Apple), ein springendes Raubtier (Puma) oder auch das Sparkassenzeichen.

Die letzte Gruppe der häufigsten Markenformen bilden die Wort-Bild-Marken. Diese stellen eine Kombination der Wortmarke und der Bildmarke dar, d. h. es existieren sowohl Wortelemente als auch grafische Elemente. Bekannte Wort-Bild-Marken sind etwa die Logos von Burger King, TUI, Red Bull oder auch das FC St. Pauli Emblem. Der Markenschutz einer Wort-Bild-Marke umfasst nur die konkrete Form. Wählt ein Konkurrent später eine andere Farbe bzw. eine andere graphische Anordnung, die der Marke ein anderes Gepräge gibt, kann der Markeninhaber gegen diese jüngere Marke nicht vorgehen. Für den Wortbestandteil allein besteht losgelöst von der Gesamtmarke nicht automatisch Schutz. Es empfiehlt sich daher, soweit möglich, neben der Wort-Bild-Marke ebenfalls eine reine Wortmarke schützen bzw. eintragen zu lassen.

Neben den oben genannten Markenformen existieren weitere Formen, wie z. B. Farbmarken („Milka-Lila“), Hörmarken (Telekom-Jingle), Geruchsmarken, Slogans und auch dreidimensionale Markenformen (Textmarker „Stabilo Boss“, Coca Cola-Flasche, Kinder-Schokoriegel). Ebenfalls möglich ist eine Kombination der verschiedenen Markenformen, wie z. B. eine dreidimensionale Marke mit Wortelementen (Verpackung der Toblerone-Schokolade).

Ausblick: In Teil 2 der Markenrecht-Basics werden die Möglichkeiten der Entstehung einer Marke und der Ablauf einer Markenanmeldung vorgestellt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema