Markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich in mehreren Fällen aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Elara GmbH aus Hamburg beauftragt.


Diese wird hierbei von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.


Hierzu wird zunächst ausgeführt, dass die Elara GmbH eine bedeutende Herstellerin und Anbieterin von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Accessoires ist, welche von ihr unter der Marke „Elara“ im Groß- und Einzelhandel, aber auch über Onlineplattformen, beworben, angeboten und vertrieben werden.


So besteht der Markenschutz u. a. für verschiedene Bekleidungsstücke und Schuhwaren.


Hintergrund der Abmahnung ist, dass seitens der Elara GmbH festgestellt wurde, dass die abgemahnte Person ohne Zustimmung über ihren Onlineshop Bekleidungswaren unter der Bezeichnung „Elara“ anbot, bewarb oder vertrieb. Ein entsprechender Ausdruck eines Screenshots des Angebots wird beigelegt.


Aufgrund der Verwendung des Zeichens „Elara“ für Bekleidung ohne Zustimmung der Elara GmbH läge eine Markenverletzung i. S. d. § 14 MarkenG vor.


Aufgrund dessen wird die angeschriebene Person aufgefordert, das Bewerben, Anbieten und Vertreiben von Bekleidung unter dem Zeichen „Elara“ ohne Zustimmung der Elara GmbH unverzüglich einzustellen und unter Fristsetzung diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.


Innerhalb der vorgefertigten Unterlassungserklärung werden zudem noch Auskunftsansprüche über Namen und Anschrift der Herstellerlieferanten, sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber sowie die Menge der erhaltenen und bestellten Waren und der damit erzielten Gesamtumsätze und Gewinne gefordert.


Sodann wird ein Schadenersatzanspruch dem Grunde nach geltend gemacht sowie der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € gefordert.


Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, ist bereits aufgrund des enorm hohen Streitwertes stets zu raten, sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.


So muss jeder Einzelfall betrachtet werden und zunächst geprüft werden, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Aus Erfahrung sind jedoch sodann noch weitere Beratungsschritte regelmäßig notwendig, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Selbst im Falle des Zutreffens bietet es sich an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.


Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit in einer Vielzahl verschiedenster markenrechtlicher Angelegenheiten.

Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de mit einer Rückrufbitte zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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