Markenrechtliche Abmahnung der Preu Bohlig & Partner wegen der Marke "empressia"

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Zurzeit mahnt die Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München) wieder ab, diesmal im Auftrag der Empressia GmbH aus Emsdetten wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke „empressia“. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe Textilien zum Verkauf angeboten und dabei zur Warenbezeichnung „empressia“ verwendet, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle eine Verletzung der Rechte der Empressia GmbH an der Marke dar.

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordern aufgrund des vermeintlichen Rechtsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung beigefügt.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner betroffen sein, unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Markenrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe sowie
  • zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.


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