Markenrechtliche Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei 24 IP Law Group: „Mensch ärgere Dich nicht“, „Kniffel“ & Co

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Durch die Kanzlei 24 IP Law Group wird im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH abgemahnt. Dabei geht es um die Rechtsverletzung an verschiedenen Marken der Schmidt Spiele GmbH, wie zum Beispiel „Mensch ärgere Dich nicht“ oder „Kniffel“.

In der Vergangenheit haben wir bereits über die Abmahntätigkeit der 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/24-ip-law-group-mahnen-fuer-schmidt-spiele-gmbh-markenrechtsverletzungen-wg-verwendung-wortmarke-ab_139831.html

Die Abmahnungen betreffen in erster Linie Verkaufsinserate auf Internetplattformen.

Genauer geht es um das Bewerben von Spielen, welche nicht von der Schmidt Spiele GmbH stammen, aber angeblich mit Marken des Spieleverlags wie beispielsweise „Mensch ärgere Dich nicht“ oder „Kniffel“ beschrieben wurden.

Beim Anbieten solcher Waren unter Verwendung geschützter Marken der Schmidt Spiele GmbH ohne entsprechende Lizenzierung sieht die Schmidt Spiele GmbH eine Verletzung ihrer Markenrechte.

Die Schmidt Spiele GmbH stellt aufgrund dessen folgende Forderungen:

  • Unterlassungsanspruch
  • Abmahnkosten im vierstelligen Bereich
  • Auskunftserteilung

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist nach Auskunftserteilung nicht auszuschließen.

Was kann man also tun, wenn man eine vergleichbare Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH erhalten hat?

Zunächst ist es ratsam Ruhe zu bewahren, aber die Abmahnung in jedem Fall ernst zu nehmen.

Am besten kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt! Schließlich ist eine gerichtliche Geltendmachung erhobener Forderungen gegen Sie durch die Schmidt Spiele GmbH ist nicht auszuschließen. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie nicht auf die Mahnung reagieren sollten.

Die persönliche Kontaktaufnahme zu den Abmahnern ist für gewöhnlich nicht ratsam.  Sie könnten Gefahr laufen, den gegnerischen Anwälten in die Hände zu spielen.

Die fachkundige Beratung eines Anwalts ist somit eine sichere Wahl, um auf Augenhöhe mit den Abmahnern zu kommunizieren. So lassen sich Kosten vermeiden und es kann überprüft werden, ob und inwieweit geltend gemachte Forderungen der Schmidt Spiele GmbH gegen Sie bestehen.

Wir stehen Ihnen gerne zur unverbindlichen Erstberatung zur Verfügung!

Wir sind die Kanzlei HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg und beraten mit unseren Fachanwälten im Markenrecht, gewerblichen Rechtschutz und weiteren Rechtsgebieten jeden Tag zum Thema Abmahnungen. Wir verfügen über Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnfällen und können somit schnell in Ihrem Interesse handeln. Bei Anfragen melden wir uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen.

Vorab empfehlen wir:

  • Keinesfalls eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben ohne vorherige anwaltliche Beratung.

     
  • Keine Zahlung an die Gegenseite vornehmen, bevor Sie den Sachverhalt von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen haben.

     
  • Fehler und Kosten durch anwaltliche Beratung vermeiden.

Rufen Sie uns gerne jederzeit unverbindlich an, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei 24 IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben oder sich in einer ähnlichen Lage befinden.

Wir stehen Ihnen auch per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de zur Verfügung.

Alternativ können Sie uns auch über die Funktion „Nachricht senden“ auf anwalt.de eine Nachricht zukommen lassen.


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