Markenrechtliche Abmahnung durch RA Schäfer aus Neu-Isenburg für Deutschen Olympischen Sportbund

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Die Kanzlei Rechtsanwalt Ralf A. Schäfer aus Neu-Isenburg verschickt im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V Abmahnungen.

Betroffen sind eBay-Verkäufer, die zu Werbezwecken die Olympischen Ringe verwendet haben, bzw. Produkte mit dem Begriff „Olympia 2012" versehen haben. Die Abmahnung stützt sich auf das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen. Hiernach ist es Unberechtigten untersagt, das Olympische Emblem zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Die Kanzlei Ralf A. Schäfer setzt einen Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 Euro für die Nutzung der Ringe und 50.000 Euro für die Nennung des Begriffes „Olympia" an. Hieraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von über 3.000 Euro.

Ferner soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese ist nämlich viel zu weit gefasst. Sie sollte in jedem Falle von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt umformuliert werden. Ferner erscheint uns fraglich, ob die geforderten Rechtsanwaltskosten angemessen sind. Im Einzelfall muss zudem stets überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt erfolgt ist.

Sie können unsere Kanzlei gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren. Wir vertreten bundesweit eBay-Händler gegen markenrechtliche Abmahnungen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die wir Ihnen vor einer Mandatierung natürlich stets mitteilen.


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