Markenrechtliche Abmahnung von Hogan Lovells für Boardriders IP

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Markenrechtliche Abmahnung von Hogan Lovells für Boardriders IP: Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei Hogan Lovells International LLP aus Hamburg vor, die für die Bordriders IP Holdings, LLC aus Kalifornien, die Verletzung eines eingetragenen Zeichens behaupten.

Konkret geht es um die Wortmarke „Element“, die Schutz für die Warenklassen 18, 25 und 28 und die Dienstleistungsklasse 35 beansprucht. Dabei wird großer Wert auf die Bekanntheit der Marke im Bereich Bekleidungsawaren und Accessoires für Streetwear gelegt. Ebenso viel Platz wird nachfolgend der Darstellung unterschiedlicher Verfahren gegeben, welche die Boardriders IP geführt hat.

Der Vorwurf der Abmahnung richtet sich gegen eine Marke des Abgemahnten, durch die sich die Boardriders IP wegen zu großer Ähnlichkeit zu ihrer eigenen Marke in Ihren Rechten verletzt sieht.

Im Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität, d.h. dass das ältere Recht sich gegen das jüngere Recht durchsetzt. Weiter reicht für eine Rechtsverletzung grundsätzlich auch die Wahl eines (zu) ähnlichen Zeichens, wenn hierdurch eine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist. Bereits eine phonetische Ähnlichkeit kann ausreichend sein, um ältere Markenrechte zu verletzen und eine solche Abmahnung zu riskieren. Das zeigt bereits, dass eine reine Identitätsrecherche nicht ausreicht, um die erforderliche Sicherheit für die beabsichtigte Eintragung einer Marke zu erhalten. Hier ist regelmäßig dringend zu einer Ähnlichkeitsrecherche zu raten, die von uns und anderen Kanzleien mit dem Schwerpunkt „Markenrecht“ angeboten werden.

Neben einem Widerspruch gegen die eingetragenen Marke des Abgemahnten fordert die Boardriders IP diesen dazu auf, die Markenanmeldung der angegriffenen Marke zurück zu nehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Üblicherweise werden bei markenrechtlichen Abmahnungen zusätzlich noch Auskunfts- und Zahlungsforderungen erhoben, die teilweise auch nachträglich geltend gemacht werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier) beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah und versiert Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. 

Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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