Markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel für Pink Floyd (1987) Ltd. und Bravado

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Uns liegen zwei Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg vor, die für die Bravado International Group Merchandising Services Inc. und die Pink Floyd (1987) Ltd. die Verletzung geschützter Zeichen (Markenrechtsverletzungen) vorwerfen.

Für die Pink Floyd (1987) Ltd. wird hierbei auf die Wortmarke „Pink Floyd“ als IR-Marke (IR 0861426) und als Gemeinschaftsmarke (EUTM005261011 und EUTM009905233) verwiesen. Weiter wird auf die Bekanntheit der Marke durch jahrzehntelange Benutzung hingewiesen (und zwar ohne Trennschärfe, denn die Gruppe Pink Floyd hat sich nicht nur im Laufe der Zeit ständig geändert, sie ist auch nicht identisch mit der Limited, für welche das Zeichen eingetragen ist. Insoweit stellt sich hier bereits ganz grundsätzlich die Frage, ob sich dem Zeichen angesichts der Bekanntheit der Band (!) überhaupt ein Herkunftshinweis auf die Limited entnehmen lässt).

Die Bravado International Group Merchandising Services Inc. soll das Zeichen „Rolling Stones“ exklusiv lizenziert haben. Auch hier wird noch einmal die Bekanntheit der Marke hervorgehoben.

Beide Angebote richten sich gegen Verkäufe im Internet unter der Verwendung der Marken, ohne hierfür eine Erlaubnis der Rechteinhaber zu besitzen und ohne dass nach Ansicht von Gutsch & Schlegel Erschöpfung eingetreten sein soll.

Gefordert wird in beiden Fällen

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Abmahnungen als Entwurf beigefügt ist,
  • die Herausgabe der Vervielfältigungsstücke,
  • die Erteilung einer Auskunft über Herkunft, Anzahl der jeweiligen Produkte und Gewinn,
  • Zahlung eines Schadenersatzes, dessen Höhe von der Auskunft abhängig gemacht wird, aber jedenfalls nicht unter 2500,00 EUR liegen soll,
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten, jeweils aus einem Gegenstandswert i. H. v. 77.600,00 EUR sowie Erstattung eines Betrages i. H. v. 100,00 EUR für die „Ermittlungstätigkeit der GUMPS GmbH“, je Abmahnung also 1852,90 EUR.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Wir vertreten in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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