Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 02.02.2015

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Unserer Kanzlei wurde eine Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Dres. Lohner. Fischer, Igwecks & Collegen vom 02.02.2015 zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unsere Mandantschaft ist Inhaber eines eBay-Accounts und hat unter diesem Internetauftritt Buttons, welche nicht vom BVB stammen, mit entsprechendem Logo angeboten. Unserer Partei werden nunmehr eine Markenrechtsverletzung sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret liege die Markenrechtsverletzung in der ungenehmigten Verwendung des Markenlogos des BVB sowie wettbewerbsrechtlich in einer unlauteren Rufausbeutung.

Durch das Angebot werde dem Interessenten ferner suggeriert, der Adressat der Abmahnung stehe mit dem BVB in Vertragsbeziehung.

In der Abmahnung werden weiter Auskunftsansprüche geltend gemacht, die der Vorbereitung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dienen sollen.

Es werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 1531,30 € gefordert.

Bei der BVB Merchandising GmbH handelt es sich um eine Tochterfirma der uns ebenfalls bekannten Borussia Dortmund GmbH & Co KG, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen Ticketbedingungen Abmahnungen über eine Dortmunder Kanzlei hat aussprechen lassen.

Die vorliegende Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert, sondern insbesondere auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Auch im Falle des Vorliegens des Verstoßes sollte die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden. Diese geht nach unserer Auffassung in einigen Punkten zu weit und bedarf daher einer Modifizierung.

Bei dem Verkauf von Fanartikeln von Fußballvereinen sollte mit Vorsicht gehandelt werden. Soweit tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt und die angebotenen Artikel nicht durch den BVB lizenziert sind, besteht erhöhte (berechtigte) Abmahngefahr.

Wir stehen Ihnen auch gerne vor dem angedachten und geplanten Verkauf beratend und prüfend zur Seite, um Ihnen mittzuteilen, ob durch das Angebot die Gefahr besteht, Rechte Dritter zu verletzen.

Sollten Sie jedoch eine Abmahnung erhalten haben, ist es auch dann nicht zu spät. Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Ihr Vorteil besteht darin, dass wir Ihren Gegner in den meisten Fällen bereits kennen.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung in den meisten Fällen ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Sie wissen daher bereits am Anfang, welche Kosten auf Sie bei unserer Inanspruchnahme auf Sie zukommen.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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