Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel für Global Merchandising Services Ltd.

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg vor, die für die Global Merchandising Services Ltd. die Verletzung von Markenrechten rügt.

Aus welchen Rechten geht die Global Merchandising Services Ltd. vor?

Als – nach eigenem Bekunden – einer der weltweit größten Auswerter von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsbranche behauptet die Limited unter anderem die exklusive Rechteinhaberschaft an der Bezeichnung „Lemmy“ (verstorbener Frontmann der Musikgruppe Motörhead) und die exklusiven Rechte an den Bildnissen der Musiker der Gruppe Motörhead. Aus diesen Rechten wird vorliegend vorgegangen.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen? 

Der Abgemahnte soll im geschäftlichen Verkehr unter der Internetplattform www.ebay.de Aufnäher verkauft haben, auf denen die Bezeichnung „Lemmy“ bzw. die Bildnisse des Frontmanns der Gruppe Motörhead, Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister, verwendet wurden.

Was wird gefordert?

Gefordert werden

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Unterlassungsverpflichtung, nicht mehr im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Lemmy“ und Bildnisse des unter „Lemmy“ bekannten Ian Fraser Kilmister für die Erstellung und den Vertrieb und die Bewerbung von Merchandisingartikeln in Form von Aufnähern zu verwenden;
  • die Auskunft über die streitgegenständlichen Produkte sowie über Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer, ebenso über bereits erzielte Gewinne;
  • die Herausgabe der behaupteten Verletzerprodukte;
  • die Kostenübernahme der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 77.600,00 EUR (1.752,90 EUR netto);
  • die Kosten der Ermittlungsfirma GUMPS GmbH (100,00 EUR);
  • ein Mindestschadenersatz i. H. v. 2.500,00 EUR.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen im Markenrecht erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten vertreten seit vielen Jahren in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne bundesweit fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen.

Unsere telefonische, allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, das Sie auf unserer Homepage finden können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema