Markenrechtsverletzung FC Bayern München – Abmahnung Kanzlei TaylorWessing

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Als aufmerksamer Leser unseres Abmahnblogs unter abmahnblog-heidicker.de wissen Sie, dass unsere Kanzlei bereits zahlreiche Mandate zur Verteidigung gegen ATGB-Abmahnungen des FC Bayern München hatte. Nun liegt uns eine neue, markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei TaylorWessing vor, in der gegen eine Markenrechtsverletzung vorgegangen wird.

Worum geht es in der Abmahnung?

Die Kanzlei TaylorWessing mahnt im Auftrag der FC Bayern München AG wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung ab. Unsere Mandantschaft habe durch das Anbieten eines gefälschten Trikots, welches mit dem FC-Bayern-Logo versehen war, die Markenrechte der FC Bayern München AG verletzt. Diese sei nämlich Inhaberin der folgenden europäischen Marken: 

  • Unionsmarke Nr. 002808145 – Wort-Bildmarke „FC Bayern München“
  • Unionsmarke Nr. 004905949 – Wortmarke „FC Bayern“

Forderungen

Anders, als in anderen markenrechtlichen Abmahnungen, wird hier zumindest zunächst keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Beauftragung der Kanzlei TaylorWessing durch den FC Bayern München verlangt. Im Abmahnschreiben heißt es lediglich, dass unser Mandant seine „Berechtigung darlegen“ solle, weshalb er das Logo des FC Bayern verwenden dürfe. Andernfalls solle unser Mandant die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der er sich dazu verpflichtet, es bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu unterlassen, das Logo des FC Bayern widerrechtlich zu verwenden.

Unsere Einschätzung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und sollte daher nicht selbstständig abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – als solcher spezialisiert auf das Markenrecht – in Anspruch zu nehmen. So kann die Angelegenheit rasch und kostengünstig in Ihrem Interesse beigelegt werden.

Abmahnung erhalten? Unsere Checkliste:

  • Kein Kontakt zum gegnerischen Anwalt
  • Keine selbstständige Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Schicken Sie Ihre Abmahnung und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung

Folgende Möglichkeiten haben Sie, unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung wahrzunehmen: 

  • E-Mail an unsere E-Mail-Adresse
  • Anruf an unsere Telefonnummer

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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