Marketing Terminal GmbH – Insolvenzverwalter reicht Klagen ein

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Die Marketing Terminal GmbH aus dem Allgäu hatte seit dem Jahr 2013 bis zu 40 Mio. Euro Anlegerkapital mit einem Schnellballsystem gesammelt und dazu dubiose Gewinnversprechen aus den Einnahmen aus „Onlinemarketing“ gemacht. Mittlerweile wurde der Hauptverantwortliche, Herr Meik Frankenhauser, durch das LG Augsburg zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Am 01. 05.2015 war vom AG München das insolvenzverfahren über das Vermögen der Marketing Terminal GmbH eröffnet worden.

Seit Anfang 2016 hatte der Insolvenzverwalter außergerichtlich im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung der an die Anleger erfolgten Auszahlungen geltend gemacht. Viele sind dieser Aufforderung nicht gefolgt. In den letzten Wochen hat der Insolvenzverwalter daher entsprechende Klagen beim Amts-/Landgericht München eingereicht.

Mit diesem Klagen werden nun 50 % der Beträge geltend gemacht, die der Insolvenzverwalter zuvor von den Anlegern außergerichtlich gefordert hatte. Und hier liegt eines der Hauptprobleme dieser Klagen. Zwar ist rechtlich anerkannt, dass ausbezahlte Scheingewinne als unentgeltliche Leistung im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden können (§ 134 Abs. 1 InsO). Eine genaue Ermittlung, welcher Anteil der Rückzahlungen auf die Scheingewinne entfällt ist aber nur schwer bzw. überhaupt nicht möglich. So wurde der Insolvenzverwalter von LG München I schon darauf hingewiesen, dass es diesen pauschalen Abschlag von der ursprünglichen Forderung für rechtlich problematisch halte und dies weder den rechtlichen Vorgaben aus den „Phoenix-Entscheidungen“ des BGH (IX ZR 225/09 und IX ZR 18/10) noch den zwingend einzuhaltenden Vorgaben der ZPO über die Bestimmtheit der Klageforderung und hinsichtlich der Konkretisierung von Teilklagen entspricht.

Ob dem Insolvenzverwalter eine Konkretisierung der Forderungen gelingt bleibt abzuwarten. Die KKWV-Anwaltskanzlei sieht daher durchaus Chancen, keine Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten zu müssen. Anlegern, die bisher nur außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurden ist anzuraten, zunächst keine Zahlungen zu leisten.

Aufgrund der bereits bestehenden Erfahrungen rund um die Marketing Terminal GmbH steht die KKWV-Anwaltskanzlei hier als kompetenter Partner gerne zur Verfügung. Zuständig in der Kanzlei ist hierfür Herr RA Rainer J. Kositzki per E-Mail oder Telefon.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (Prokon, Infinius AG, Future Business KGaA.)



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