Marketing Terminal GmbH – Klagen des Insolvenzverwalters wegen drohender Verjährung

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Seit 2016 hat der Insolvenzverwalter der Marketing Terminal GmbH, Herr RA Ulrich Cramer, bei den Kunden der Marketing Terminal GmbH die Rückforderung von Zahlungen aus den getätigten Geschäften unter dem Aspekt der Insolvenzanfechtung geltend gemacht. 

Die KKWV-Anwaltskanzlei hat hier eine Vielzahl von betroffenen Anlegern außergerichtlich vertreten und konnte viele Verfahren durch entsprechende Vergleiche einvernehmlich beenden. Für Anleger, die eine solche Vereinbarung nicht getroffen haben, wird es jetzt langsam ernst: Denn in den meisten Fällen dürften die Ansprüche des Insolvenzverwalters aus der Insolvenzanfechtung gemäß § 195, 199 Abs. 1 BGB zum 31.12.2018 verjähren. 

Die ersten Klageschriften liegen der KKWV-Anwaltskanzlei bereits vor.

Aufgrund der Vielzahl der von uns bereits bearbeiteten Fälle ist die KKWV-Anwaltskanzlei mit der Materie bestens vertraut und steht daher auch für ein Klageverfahren als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass die Klagen zumindest der Höhe nach zum größten Teil unbegründet sind, da der Insolvenzverwalter nur Anspruch auf Rückzahlung der an die Anleger ausbezahlten Scheingewinne hat. Diese betrugen in der Regel aber nur ca. 50 % der ausbezahlten Beträge. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich der Anleger möglicherweise auch auf eine sog. „Entreicherung“ berufen kann, was den Anspruch des Insolvenzverwalters weiter reduzieren oder sogar ganz entfallen lassen kann. Bezüglich einer solchen Entreicherung ist jeder Fall individuell zu prüfen und zu bewerten. Allerdings sind die Anforderungen an den Entreicherungseinwand hoch.

Anleger, denen eine solche Klage zugegangen ist sollten daher nicht zögern uns zu kontaktieren. Beachten Sie, dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Klage erklären müssen, ob Sie sich dagegen verteidigen. Es handelt sich dabei um eine sog. „Notfrist“ die nicht verlängert werden kann.

Zuständig für alle Fragen rund um Marketing Terminal ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (PROKON, Infinius AG, Future Business KGaA., P&R-Container etc.).



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