Massiver Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen „Capital Group Business School“ - Kanzlei Eser prüft Schadensersatzansprüche
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Massiver Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen „Capital Group Business School“ – Zahl der Betroffenen wächst weiter – Empfängerbank EASY PAYMENT AND FINANCE im Fokus
Stuttgart, den 30. April 2025 – In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche neue Mandanten an die Kanzlei Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gewandt, die Opfer eines groß angelegten und professionell aufgezogenen Anlagebetrugs geworden sind. Nach dem Bekanntwerden der WhatsApp-Gruppe „A48 Capital Group Business School“ mehren sich nun auch Fälle mit identischem Modus Operandi unter dem Namen „VIP102 Capital Group Business School“.
Die Masche folgt einem systematisch strukturierten Schema: Über eine vermeintlich exklusive Investment-Community werden Mitglieder zunächst zu scheinbar seriösen Wertpapiergeschäften auf Plattformen wie TradeRepublic oder Finanzen.net ZERO verleitet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Umleitung auf eine betrügerische Handels-App – in aktuellen Fällen die sogenannte „CGGERTOP-App“, über die angeblich Blockhandels- und IPO-Geschäfte abgewickelt werden sollen.
Auszahlungen in fünfstelliger Höhe bleiben aus – stattdessen verlieren Anleger oft ihre gesamten Einlagen. In mehreren Fällen wurden darüber hinaus sogar Kredite auf Drängen der Täter aufgenommen. Ein erheblicher Teil der Gelder floss auf Empfängerkonten im europäischen Ausland – insbesondere nach Spanien und Italien.
Ein zentrales Konto der Täter wurde bei dem spanischen Zahlungsdienstleister EASY PAYMENT AND FINANCE, EP, S.A. mit Sitz in Madrid unterhalten. „Wir haben Belege über zahlreiche Überweisungen auf IBAN-Konten dieser Bank – mit Summen im oberen fünfstelligen Bereich. Die Empfänger firmierten unter dem Namen ‚Capital Group Companies‘ oder ähnlichen Varianten, ohne erkennbare Legitimation oder Finanzdienstleistungslizenz“, erklärt Rechtsanwalt Eser.
Die Kanzlei Eser vertritt mittlerweile eine Vielzahl bundesweiter Mandanten und prüft insbesondere und macht geltend:
Zivilrechtliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Empfängerkonten und involvierten Zahlungsinstituten,
die Verantwortlichkeit der beteiligten Banken, sofern diese Sorgfaltspflichten nach Geldwäschegesetz und EU-Richtlinien verletzt haben,
sowie die gerichtliche Geltendmachung in Deutschland, da der Schaden im Inland eingetreten ist und deutsches Deliktsrecht anwendbar ist.
„Was wir hier beobachten, ist ein europaweit koordinierter Anlagebetrug mit hoher krimineller Energie. Die psychologische Beeinflussung in den Chatgruppen war gezielt, aggressiv und systematisch“, so Eser. „Aus meiner Sicht sind nicht nur die Täter, sondern auch einzelne Empfängerbanken, die trotz klarer Warnsignale Auszahlungen abwickelten, haftbar zu machen.“
Weshalb die Banken in Anspruch genommen werden können:
Ungewöhnliche Transaktionen: In vielen Fällen wurden erhebliche Summen in kurzer Zeit durch eine Vielzahl von Einzahlern auf ein und dasselbe Konto überwiesen – ein klares Warnsignal für Bank-Compliance-Stellen.
Fehlende Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten: Die Empfängerunternehmen waren teilweise nicht auffindbar oder wiesen keine regulierte Geschäftstätigkeit auf. Spätestens hier hätten Transaktionen intern überprüft und ggf. blockiert werden müssen.
Verdachtsmeldungen nach Geldwäschegesetz (GwG): Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Auffälligkeiten Verdachtsmeldungen an die zuständigen Financial Intelligence Units (in Spanien: SEPBLAC, in Italien: UIF) abzugeben. Unterbleiben diese Meldungen, kann das als schwerwiegender Pflichtverstoß gewertet werden.
Haftung aus Beihilfe durch Unterlassen: Nach deutschem Deliktsrecht (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 830 Abs. 2 BGB analog) kann eine Haftung auch durch die Mitwirkung an einem Vermögensdelikt durch pflichtwidriges Unterlassen begründet sein.
Klagen vor deutschen Gerichten sind möglich
Da der Schaden in Deutschland eintritt, sind deutsche Gerichte international zuständig (Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO), und es kann deutsches Deliktsrecht Anwendung finden (Art. 4 Rom II-VO).
Ich halte daher die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland auch gegen Empfängerbanken in Spanien und Italien für rechtlich vertretbar und begründet, sofern die Sachverhaltsaufklärung dies im Einzelfall stützt.
Die Kanzlei ruft alle Betroffenen auf, frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen wurde nun eine Interessengemeinschaft für Geschädigte des WhatsApp-Betrugs über die 'Capital Group Business School' gegründet. Die Organisation dient dem strukturierten Austausch, der gemeinsamen Rechtswahrung und der strategischen Bündelung von Maßnahmen gegenüber Banken, Aufsichtsbehörden und ggf. verantwortlichen Plattformbetreibern.
Ziele der Interessengemeinschaft:
Zivilrechtliche Rückforderung der verlorenen Gelder,
gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Empfängerkonten und Banken,
aktive Kommunikation mit der BaFin, der Banco de España, SEPBLAC, und weiteren Behörden,
rechtliche Unterstützung bei Strafanzeigen, Beweissicherung und Bankintervention.
Rechtsanwalt Eser:
„Die gerichtliche Geltendmachung in Deutschland ist möglich und rechtlich gut begründbar. Unsere Mandanten wohnen in Deutschland, die Schäden sind hier eingetreten, und deutsches Deliktsrecht findet Anwendung. Aus meiner Sicht sollten Banken, die auf massive Auffälligkeiten in ihren Transaktionen nicht reagieren, nicht nur regulatorisch, sondern auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“
Alle Betroffenen werden aufgerufen, sich frühzeitig zu melden und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen. Die Kanzlei Eser bietet bundesweit diskrete, fachlich spezialisierte Ersteinschätzungen an.
Entscheidend iststets die Kombination aus sofortiger Bankintervention, strafrechtlicher Anzeige, sowie – bei nicht reagierenden Banken – zivilrechtlicher Durchsetzung auch im Ausland.
„Je früher Geschädigte handeln, desto größer sind die Chancen auf Sicherung von Vermögenswerten. Wichtig ist, dass Betroffene strukturiert dokumentieren, gemeinsam auftreten und ihre Rechte konsequent wahrnehmen.“
Diskrete rechtliche Hilfe für Opfer des WhatsApp-Anlagebetrugs VIP102 Capital Group.
Die Kanzlei Eser garantiert strengste Vertraulichkeit. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt. Mandanten, die aus Scham zögern, dürfen sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen diskret und professionell behandelt werden. Es ist keine Schwäche, Opfer eines strukturierten Betrugssystems geworden zu sein – entscheidend ist jetzt, entschlossen zu handeln.
Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de
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