Massiver Stellenabbau bei Thyssenkrupp Steel – JETZT handeln! (Tipps für Arbeitnehmer)
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Stahlkonzern Thyssenkrupp Steel plant einen Stellenabbau von mehreren tausend Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik. Das berichtet die WirtschaftsWoche online am 25.11.2024. Demnach soll der Standort in Kreuztal (NRW) geschlossen werden; andere Standorte, wie etwa in Duisburg, müssten mit einer teils deutlichen Senkung ihrer Arbeitsplätze rechnen. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat die folgenden Tipps und Hinweise für betroffene Arbeitnehmer:
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitsplätzen, die wegfallen und solchen, die ausgelagert werden oder von einem Verkauf von Unternehmensteilen betroffen sind. Bei letztgenannten könnte ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vorliegen, der ein „Mitlaufen“ der Arbeitsplätze zum neuen Arbeitgeber bewirkt. Wichtig: Der Arbeitgeber muss über den Betriebsübergang informieren; erst dann läuft die Frist von einem Monat, innerhalb der der Arbeitnehmer dem Übergang widersprechen darf.
Praxistipp für Arbeitnehmer:
- In dem Moment, in dem Sie ein Informationsschreiben vom Arbeitgeber bekommen, sollten Sie handeln und einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt anrufen und sich beraten lassen.
- Dasselbe gilt im Fall einer Kündigung oder wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Rufen Sie umgehend, am besten am selben Tag, einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt an und fragen Sie nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage. Ein spezialisierter Anwalt wird Sie auch über die mögliche Abfindungshöhe informieren.
Selbst wenn es in absehbarer Zeit bei Thyssenkrupp Steel wohl noch nicht vermehrt zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird: Arbeitgeber kündigen erfahrungsgemäß häufiger aus anderen Gründen, wenn sie Stellen abbauen wollen. Öfter werden dann verhaltensbedingte, fristlose oder krankheitsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Arbeitgeber sind in Krisenzeiten im allgemeinen deutlich Kündigungsfreudiger, als sonst.
Praxistipp für Arbeitnehmer:
- Halten Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten jetzt mehr denn je penibel ein. Achten Sie besonders darauf, dass man Ihnen keinen Arbeitszeitbetrug vorwirft. Besuchen Sie keine privaten Websites während der Arbeit, auch und gerade nicht auf Ihrem Handy, und halten Sie Ihre Arbeits- und Pausenzeiten genau ein.
- Seien Sie auch wach bei Änderungen in Ihrem Arbeitsverhältnis. Ändert Ihr Arbeitgeber Ihren Aufgabenbereich oder schafft er beispielsweise eine neue Abteilung, in der Sie künftig tätig sein sollen, dann könnte dies ein Hinweis dafür sein, dass Ihr Arbeitgeber damit eine spätere Kündigung vorbereitet. Auch hier rate ich dazu, einen spezialisierten Anwalt anzurufen und mit ihm die beste Vorgehensweise zu besprechen.
- Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, sofern Sie noch keine haben. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie nachprüfen, ob alle Beiträge bezahlt sind oder ob einer Deckungszusage vielleicht etwas anderes entgegen stehen könnte.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?
Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.
Bundesweite Vertretung
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
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