MBB Clean Energy AG: Möglichkeiten der Anleger - Fachanwalt informiert
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Am 6. Juli 2015 eröffnete das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG (Az.: 1508 IN 1912/15). Seit etwa einem halben Jahr befindet sich das Unternehmen nun im vorläufigen Insolvenzverfahren. Bisher wurde noch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, sodass die Sorge betroffener Anleger weiterhin besteht. Ob und inwieweit die Insolvenzmasse letztlich ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, ist bisher noch unklar.
Die Münchner Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energien sorgte bereits von Beginn an für Ungereimtheiten. Die geplanten 300 Millionen Euro Emissionsvolumen, die für Investitionen in Wind- und Solarenergie eingesammelt werden sollte, kamen letztlich nicht zusammen. Unklar ist allgemein die Höhe des Emissionsvolumens der Mittelstandsanleihe, spekuliert wird allerdings auf etwa 72 Millionen Euro. Die 6,25 prozentigen Ausschüttungen jährlich blieben sowohl 2014, als auch 2015 aus. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen blieben erfolglos. Das Unternehmen musste schlussendlich am 23. Juni 2015 den Insolvenzantrag am Münchner Amtsgericht stellen.
Anleger müssen auch weiterhin mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Die Insolvenzmasse wird vermutlich beim regulären Insolvenzverfahren nicht ausreichen, um sämtliche Forderungen zu decken, Betroffene sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, sobald das reguläre Verfahren eröffnet wird. Allerdings wird die Insolvenzmasse vermutlich nicht ausreichen um sämtliche Forderungen zu decken. Anleger sollten anwaltlichen Rat hinzuziehen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, zum Beispiel im Zuge der Prospekthaftung und fehlerhaften Anlageberatung.
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