Mediation - Lösungsfindung bei Konflikten in der Praxis und bei Praxisübertragungen

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Im Praxisalltag kommt es immer wieder dazu, dass aufgrund unterschiedlicher Ansichten oder Interessen Reibungspunkte entstehen, welche letztlich in Konflikten enden und nicht selten auch zur Trennung bestehender Kooperationen oder Kündigungen von Mitarbeiter*innen führen. 

Egal, ob die Konflikte auf der Ebene der Praxisinhaber*innen, zwischen Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen oder ausschließlich zwischen den Mitarbeiter*innen bestehen, führt dies erfahrungsgemäß in den Praxen zu erheblichen Schwierigkeiten, da zum Einen der Workflow gestört wird und Arbeitsabläufe nicht mehr reibungslos funktionieren können und zum Anderen viel Zeit und Nerven investiert werden. Im Ergebnis kommt es häufig dazu, dass Betroffene aufgrund der belasteten Arbeitsatmosphäre eine solche Praxis verlassen.

Ebenso kommt es im Rahmen der Übertragung einer Praxis z.B. von den Eltern auf die Kinder immer wieder dazu, dass unterschiedliche Erwartungen bestehen, was Konflikte innerhalb der Familie auslösen kann.


Rechtzeitig Handeln

Viele Konflikte lassen sich jedoch identifizieren und bereinigen, wenn eine entsprechende Lösung frühzeitig angestrebt wird. Dies gilt nicht nur für die Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft, sondern z.B. auch für Probleme der Angestellten untereinander oder gegenüber der Praxisleitung.


Ablauf einer Mediation

Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang das Mediationsverfahren. Dieses folgt dem Grundgedanken, dass nicht eine fremde, dritte Person über einen Sachverhalt entscheidet, sondern dass die Parteien selbst eine einvernehmliche Lösung finden. Es unterliegt einem festen, strukturierten Ablauf. Es werden zunächst die zu behandelnden Probleme benannt und sodann herausgearbeitet, welche Konflikte bestehen und welches Interesse bei den Beteiligten in Bezug auf die einzelnen Problemfelder haben. Die Konflikte werden benannt und bereinigt.

Im Anschluss findet eine Lösungsfindung statt, in deren Rahmen die Beteiligten ihre Vorschläge einbringen und diskutieren. Soweit hierbei eine Einigung erzielt wird, kann im letzten Schritt eine Vereinbarung geschlossen werden.

Je nach den Umständen des Einzelfalls nehmen die Parteien jeweils allein oder in Begleitung eines Rechtsanwalts an dem Verfahren teil. Bei Konflikten innerhalb eines Teams finden die Sitzungen je nach Bedarf in der Gruppe sowie in Einzelgesprächen statt.


Wesen einer Mediation

Das Verfahren ist vertraulich, freiwillig und selbstbestimmt. Die Parteien entscheiden gemeinsam über den Inhalt der Mediation und die Lösungsfindung. Der Mediator ist neutral und übernimmt die Gesprächsleitung. Er arbeitet darauf hin, dass die Parteien zunächst wieder miteinander ins Gespräch kommen, Konflikte benennen und Lösungsvorschläge erarbeiten.

Er achtet zudem darauf, dass alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, ihren Standpunkt zu äußern und Wünsche und Interessen zu äußern.


Vorteile gegenüber gerichtlichen Verfahren

Die Erfahrung zeigt, dass eine Mediation häufig unnötige zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren überflüssig macht und die Parteien Wege finden, zukünftig wieder konstruktiv und positiv miteinander umzugehen.


Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie mich gerne!

Rechtsanwältin Sabine Warnebier

Fachanwältin für Medizinrecht

Mediatorin

warnebier@voss-medizinrecht.de

www.voss-medizinrecht.de

Foto(s): Voß. Partner Medizinrecht

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