Medien berichten über massive Angriffe auf das mTAN Verfahren
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Medien berichten von massiven Angriffen auf mTAN Verfahren
Aktuell berichten heise online und andere Medien über ein Strafverfahren, in dem mehrere Täter angeklagt sind, die das sog. mTAN Verfahren mittels eSIM swapping und im Darknet beschaffter Kontodaten das mTAN Verfahren ausgehebelt haben sollen.
Beim mTAN Verfahren werden dem Kunden per SMS die mTANs übersandt.
Die Geschädigten konnten nach den Berichten dann nach dem SIMswapping ihre Mobiltelefone nicht mehr selbst nutzen. Kurz darauf fielen die Transaktionen auf den Bankkonten auf. Es soll sich um einen Schaden von knapp 200.000 Euro handeln, der aber durch das Eingreifen der Polizei verhindert werden konnte.
Erstattungsanspruch der Kunden
Solche nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen sind vom Kreditinstitut an den Kunden zu erstatten bzw. dem Kunden zum Buchungstag wieder gutzuschreiben, § 675u BGB.
Keine Haftung des Kunden bei normaler Fahrlässigkeit
Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt.
Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzungen der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaube keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.
Hohe Zahl an Schadensfällen
Die FAZ berichtete schon im Juni 2019, dass allein bei den genossenschaftlichen Banken im ersten Halbjahr 2019 300 Schadensfälle mit einem Volumen von 5 Mio. Euro registriert wurden.
Trotz dieser hohen Zahl von Schadensfällen sind die gerichtlich bekannten Fälle zu dieser Thematik sehr gering. Dies zeigt, dass es die Kreditinstitute in der Regel nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.
Beratung sinnvoll
RA Koch hat daher bereits für zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen die Erstattung gegenüber der Bank erfolgreich durchgesetzt. Häufig gelingt dies bereits außergerichtlich.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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