Aktuelle Phishing Angriffe 2020, Fachanwalt berät!

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Auch im Jahr 2020 gehen die Phishing Attacken auf Kunden im Online-Banking unverändert weiter.

Verbraucherzentrale warnt

Das sog. Phishing Radar der Verbraucherzentralen warnt mit Datum vom 03.01.2020 vor aktuellen Phishing-Attacken auf Kunden und Volksbanken. 

Vorgehen der Täter 

Unter Verweis auf die PSD2-Richtlinie werden Kunden aufgefordert, sich erneut auf einer Seite des Kreditinstituts zu registrieren, Daten zu updaten oder sich zu registrieren. 

Die Kunden werden dann auf gefälschte Seiten geleitet, wo die eingegebenen Daten des Kunden abgefangen werden.

Soweit etwa ein Handy registriert war, wird dann das registrierte Handy gegen ein anderes ausgetauscht, sodass dann Verfügungen über das Konto möglich werden.

Meist erfolgen die Überweisungen auf ein deutsches „Zwischenkonto“ etwa bei Onlinebanken wie N26 und dann weiter ins Ausland, von wo Zurückbuchungen nicht möglich ist.

Erstattungsanspruch der Kunden

Solche nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen sind vom Kreditinstitut an den Kunden zu erstatten bzw. dem Kunden zum Buchungstag wieder gutzuschreiben, § 675u BGB.

Keine Haftung des Kunden bei normaler Fahrlässigkeit

Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt.

Dies ist aber nach der Rspr nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzungen der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaube keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.

Hohe Zahl an Schadensfällen

Die FAZ berichtete am 24.06.2019, dass allein bei den genossenschaftlichen Banken nach Angabe des Versicherers R+V im ersten Halbjahr 2019 300 Schadensfälle mit einem Volumen von 5 Mio. Euro registriert wurden. Dabei habe sich auch die Höhe der einzelnen Schadensfälle auf durchschnittlich 15.000 EUR erhöht.

Trotz dieser hohen Zahl von Schadensfällen sind die gerichtlich bekannten Fälle zu dieser Thematik sehr gering. So sucht man mit Ausnahme einer Entscheidung des LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 – 21 O 116/19 im Jahr 2019 vergeblich nach Entscheidungen zu diesem Thema. Dies zeigt, dass es die Kreditinstitute in der Regel nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Beratung bei Phishing Angriff sinnvoll

RA Koch hat daher bereits für zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen die Erstattung gegenüber der Bank erfolgreich durchgesetzt. Häufig gelingt dies bereits außergerichtlich.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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