Medizinal-Cannabis: Nachfrage steigt stark an! Unternehmen wollen importieren! Anwälte informieren

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bedarf für den Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland (für den Freizeitkonsum ist Cannabis verboten) ist weiterhin sehr hoch, worauf die wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweist:

Gab es vor der Gesetzesänderung ca. 1.000 Patienten, so dürfte es gegenwärtig bereits ca. 30.000 – 40.000 Patienten in Deutschland geben, mit weiterhin deutlich steigender Tendenz seitdem seit März 2017 Ärzte ihren Patienten mit schweren Erkrankungen Medizinal-Cannabis auf Rezept verschreiben können.

Innerhalb eines Jahres hat sich die Nachfrage verdreifacht, wie aktuelle Zahlen des Apothekerverbandes ABDA zeigen, wonach im Jahr 2018 Apotheken rund 145.000 Einheiten cannabishaltiger Zubereitungen und unverarbeiteter Blüten auf Basis von etwa 95.000 Rezepten abgaben.

Deutschland wird dabei weiterhin stark auf Importe angewiesen sein, da alleine über den Anbau in Deutschland, der ab 2020 beginnen soll, der Bedarf vermutlich nicht gedeckt werden kann.

Immer mehr Firmen interessieren sich daher, in den Wachstumsmarkt medizinisches Cannabis einzusteigen. Nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner wird es auch für Investoren zunehmend interessanter, mit einem Arzneimittelimporteur in diesem Bereich zusammen zu arbeiten, denn Deutschland hat ein gutes Krankenkassensystem, sodass Patienten ihre Kosten teilweise erstattet bekommen. Außerdem sind die Gewinnspannen oftmals hoch.

Dabei kommt entgegen, dass immer mehr Länder zumindest die Regulierung für medizinisches Cannabis ändern, zuletzt z. B. Israel, das auch demnächst als Exporteur von med. Cannabis nach Deutschland bereit stehen könnte und über eine lange Erfahrung verfügt, aber auch andere Länder wie Kanada, Kolumbien, Mazedonien, Peru, Simbabwe, etc.

Hier sollten interessierte Firmen neben dem erforderlichen Zeitumfang bis zur Importlizenz, die erfahrungsgemäß zwischen 3-12 Monaten benötigen kann (im Einzelfall auch länger), berücksichtigen, dass für eine BtM-Lizenz in der Regel nicht nur eine sachkundige Person erforderlich ist wie ein Arzt oder Chemiker etc., sondern auch ein Betäubungsmittellager zur sicheren Lagerung erforderlich ist.

Interessierte Firmen seien darauf hingewiesen, dass in dem Bereich zahlreiche Punkte berücksichtigt werden müssen, von der richtigen Beantragung bis zur richtigen Vertragsgestaltung, die im internationalen Bereich sorgfältig geprüft werden muss und internationalen Gepflogenheiten wie z. B. UN-Kaufrecht, internationales Privatrecht, etc. entsprechen muss.

Dr. Späth & Partner beraten bereits diverse Unternehmen im Bereich med. Cannabis aus dem In- und Ausland und stehen interessierten Firmen im Bereich med. Cannabis gerne in allen Fragestellungen zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten