Medizinisches Cannabis: Israel und co. als Liefer-Ersatz? Achtung Verträge! Anwälte informieren!

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Nach der Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg versuchen immer mehr Unternehmen, in den lukrativen Markt für Arzneimittel-Cannabis oder Cannabidiol einzusteigen, der seit der Freigabe als Arzneimittel im Jahr 2017 in Deutschland hohe Wachstumsraten zu verzeichnen hat. 

Dabei zeigt sich jedoch inzwischen, dass der Markt auch hart umkämpft ist und inzwischen auch erhebliche Lieferengpässe bestehen:

Nachdem z.B. die niederländische Agentur für medizinisches Cannabis, das niederländische "Office of Medicinal Cannabis", vor kurzem deutschen Importeuren mitgeteilt hatte, dass aufgrund der begrenzten Menge, die pro Jahr nach Deutschland exportiert werden könne und der wachsenden Zahl an Import-Unternehmen vom niederländischen OMC bis auf weiteres keine neuen Importeure akzeptiert werden, stellt dies inzwischen viele vor allem kleinere Importeure von med. Cannabis in Deutschland vor erhebliche Probleme, deren Ware oftmals über die Niederlande durch ein bekanntes Unternehmen ausgeliefert wurde, zumal hier teilweise von den Importeuren zusätzliche teurere Genehmigungen beantragt wurden wie z.bM die sog. AmRADV (Erlaubnis zum Import von z.B. bestrahlten Blüten), die nun teilweise bei den Importeuren überflüssig sind. 

Viele vor allem kleinere Importeure von med. Cannabis sitzen daher buchstäblich "auf dem Trockenen" und versuchen dringend Ersatz für die Lieferlücke aus den Niederlanden zu finden, um Umsatz für ihr Unternehmen generieren zu können.

Hinzu kommt die deutlich wachsende Zahl von Importunternehmen, während im Jahr 2018 noch 8-10 Importunternehmen in Deutschland tätig waren, sind es gegenwärtig wohl (Stand Juni 2020) bereits zwischen 40-55.

Inzwischen kann zum Glück auf weitere Produzenten aus dem In- und Ausland zurück gegriffen werden, so haben z.B. diverse Länder wie Simbabwe, Sambia, Lesotho, Mazedonien, der Libanon oder auch Israel den Export von med. Cannabis erlaubt oder sind kurz davor und wollen ihre Ware oftmals nach Europa exportieren.

So hat auch Israel Medienberichten zufolge  (siehe z.B. Reuters vom 13.05.2020) den Export von med. Cannabis genehmigt und es ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, die bereits ein erstes israelisches Unternehmen für med. C vertreten, davon ausgehen, dass auch Israel in naher Zukunft sein medizinisches Cannabis in die EU exportieren wird, denn Israel hat dabei eine lange Tradition im Bereich med. Cannabis, ist auch in der Forschung mit führend und ist auch oftmals dazu in der Lage, eine hohe Qualität sicher zu stellen. 

Allerdings müssen auch hier immer die Voraussetzungen berücksichtigt werden:

So ist für den Import von Medizinal-Cannabis nach Deutschland eine EU-GMP-Zertifizierung (Good Manufacturing Practice) nötig ist, um einen Export nach Deutschland sicherstellen zu können und die hohen Qualitätsanforderungen einhalten zu können. Diese begehrte EU-GMP-Zertifizierung haben noch nicht allzu viele Unternehmen, auch aus Israel dürften bisher nur sehr wenige Unternehmen über diese EU-GMP verfügen. Zwar kann diese EU-GMP-Zertifizierung beantragt werden, allerdings sollte von Produzenten und Importeuren immer die erforderliche Qualität, der Zeitaufwand hierfür, der sich durchaus auf 1 Jahr oder länger belaufen kann und der Kostenaufwand hierfür, der durchaus im sechsstelligen Bereich liegen kann, berücksichtigt werden. Bis dahin kann keine Ware ausgeliefert werden und auch nicht weiter verkauft werden, weshalb immer im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine kurzfristig bestehende Lieferlücke wirklich geschlossen werden kann.

Nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten besteht auch für einige Importeure die Gefahr, aufgrund der für sie akuten Lieferengpässe für sie ungünstige neue Lieferverträge abzuschließen, hier sollten unbedingt die vertraglich festgelegten Lieferkonditionen überprüft werden ebenso wie z.B. eine begehrte Vorauszahlung, denn während der Umsatz durch den Weiterverkauf erst später erzielt werden kann, verlangen Lieferanten oftmals eine Vorauszahlung von teilweise 10-30 %. Auch sollte z.B. bei mehrmaliger Lieferung pro Jahr kontrolliert werden, ob die begehrte Vorauszahlung nur einmal geleistet werden muss und erst nach Weiterverkauf der ersten Lieferung eine weitere Vorauszahlung erfolgen muss oder ob eine Vorauszahlung z.B. bereits im Voraus für den gesamten Jahresbedarf  erforderlich ist, was sich teilweise auf hohe Summen, je nach Liefermenge Beträge im 6- oder gar siebenstelligen Bereich, belaufen kann, ohne dass überhaupt bereits Umsatz durch den Weiterverkauf generiert werden konnte. Teilweise kann auch eine Absicherung der Vorauszahlungen durch z.B. Bankbürgschaft etc. nötig sein, genauso wie z.B. über eine Integration internationalen Vertragsbestandteile (z.B. Incoterms) nachgedacht werden sollte.

Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import oder CBD (Cannabidiol) nach Deutschland tätig werden wollen, müssen daher zahlreiche rechtliche Vorschriften beachten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.



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