Medizinrecht - Arzthaftungsrecht: Millionenerfolg nach Fehler mit Todesfolge, Corte d'Appello di Trento n. 97/2020 R.G

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Chronologie:

Die Klägerin, selber Ärztin, litt Ende 2005 während des Urlaubs in Südtirol an Herzbeschwerden und suchte daher umgehend eine Klinik vor Ort auf. Trotz Notfallindikation erfolgte keine rasche Behandlung. In der Folge war eine Not-Bypass-Operation erforderlich, bei der es zu einer Hauptstamm Dissektion (Einriss der Koronararterie) kam. Seit dem Vorfall war die Klägerin gesundheitlich beeinträchtigt und verstarb einige Zeit später an den Folgen.


Verfahren:

Ursprünglich wurde die Klage in dieser Angelegenheit vom Tribunale di Bolzano (Landgericht Bozen) behandelt und am 17.12.2012 als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin legte dagegen Berufung beim Corte d'Appello di Trento (Oberlandesgericht Trient) ein und erreichte die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung. Es wurde eine Entschädigung in Höhe von etwa 800.000 Euro zugesprochen. Die Beklagte legte daraufhin durch Revision beim Corte di Cassazione (Kassationshof) in Rom Einspruch ein, der das Verfahren zur erneuten Prüfung an den Corte d'Appello zurückverwies. In der aktuellen 53-seitigen Entscheidung betont das Gericht erneut die grobe Fehlerhaftigkeit des Falls und die Pflicht zur Entschädigung seitens der Beklagten. Die Gesamtschadenssumme, einschließlich der Prozess- und Anwaltskosten, die die Beklagte nun zu zahlen hat, beläuft sich auf rund 1 Million Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nach rund achtzehn Jahren hat das Zivilverfahren in Italien mit der Zuerkennung einer Millionensumme für die Angehörigen der verstorbenen Patientin seinen Abschluss gefunden. Im Vergleich dazu sieht die deutsche Rechtsprechung nur geringe Schadenersatzansprüche vor. Diese Unterschiede in den Schadenszumessungen sollten, laut Dr. D.C.Ciper LLM, Rechtsanwalt und Avvocato stabilito Milano, die deutsche Rechtsprechung dazu veranlassen, über den nationalen Tellerrand hinauszublicken und sich von solchen Entscheidungen inspirieren zu lassen.


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