Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Patientenanwälte vor Gerichtsbarkeit in Hamburg

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Landgericht Hamburg

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Behandlungsfehler nach schwerem Verkehrsunfall, LG Hamburg 323 O 593/09

Chronologie:

Der Kläger begehrt vom beklagten Krankenhaus Schmerzensgeld und die Feststellung der Schadenersatzpflicht im Zusammenhang mit der Versorgung multipler Verletzungen nach einem Verkehrsunfall. Seit dem Vorfall ist der Kläger stark gehbehindert und bedarf einer dauerhaften physiotherapeutischen Behandlung, er leidet an einer chronischen schmerzhaften Handgelenksentzündung, auch die Spalthauttransplantation hat zu einer erheblichen Gesundheitsschädigung geführt.

Verfahren:

Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgisch-orthopädischen Sachverständigengutachtens überprüfen lassen. Der Gutachter kam im Ergebnis zu einer nicht lege artis vorgenommenen Behandlung, woraufhin das Landgericht die Beklagte verurteilte, an den Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Beklagte auch sämtliche materiellen Schäden auszugleichen habe. Die Gesamtschäden belaufen sich auf einen Betrag im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Unabhängig von dem hier aufgeführten Verfahren, klagt das Unfallopfer auch noch in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Kiel gegen den Unfallschädiger. Derartige zweigleisige Vorgehen bieten sich bei Konstellationen, wie der vorliegenden an, in denen zwei Schädiger existieren. Beide müssen für die Folgen der Schädigung aufkommen. Bedauerlich nur, dass weder der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers als auch der Versicherer der Klinik vorgerichtlich nicht regulieren wollten, sodass Ciper & Coll. dem Geschädigten zu einer gerichtlichen Klärung anraten musste, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Oberlandesgericht Hamburg

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Einsetzung eines nicht indizierten Herzschrittmachers und unterlassene echokardiographische Untersuchung, OLG Hamburg, Az. 1 U 60/10

Chronologie:

Der Kläger war sportlich engagiert und durchtrainiert. Im Jahre 2004 erlitt er einen kurzzeitigen Aussetzer seines Kreislaufsystems und begab sich zur Abklärung in eine Hamburger Klinik. Diese nahm keine echokardiographische Untersuchung vor.

Stattdessen rieten die Mediziner zum Einsatz eines Herzschrittmachers und diagnostizierten eine vermeintliche Klappeninsuffizienz, die jedoch nicht vorlag.

Verfahren:

Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage des Geschädigten noch abgewiesen hatte, sah das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz einen eindeutigen Behandlungsfehler und legte den Parteien nahe, einen Vergleich über 30.000,- Euro abzuschließen. Hierauf ließen sich beide ein.

Anmerkungen:

Auch dieser Fall zeigt einmal mehr, dass zahlreiche Arzthaftpflichtprozesse erst in der Berufungsinstanz zu einem positiven Ergebnis für den Geschädigten führen. War die Entscheidung des Untergerichtes aufgrund der eindeutigen Konstellation noch als ausgesprochen überraschend anzusehen, revidierte das OLG diese mit entsprechender Konsequenz und schloss sich damit den Einschätzungen und Bewertungen von Ciper & Coll. an. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht begrüßt insbesondere die recht kurze Verfahrensdauer in diesem Fall. In der Kanzlei gibt es Mandate, die sich über vierzehn Jahren hinziehen.



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