Patientenanwälte zu Prozesserfolg im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht

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Landgericht Berlin:

Medizinrecht  Arzthaftungsrecht  Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Facelifting-Operation mit Nervschädigung nach Mammaaugmentation, LG Berlin, Az: 26 O 209/08

Chronologie:

Die Klägerin unterzog sich beim Beklagten umfangreicher kosmetischer Eingriffe, wobei es zu Komplikationen kam. Es wurden Nerven irreversibel geschädigt, es trat u. a. eine Facialisparese ein, auch heute noch leidet die Patientin erheblich unter den Folgen.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit umfangreich fachmedizinisch würdigen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, dass der Eingriff des Beklagten rechtswidrig gewesen sei, weil die Klägerin nicht über die Risiken hinreichend aufgeklärt worden war. Da der Beklagte nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war, verurteilte das Gericht diesen sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und stellte fest, dass auch sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen seien. Die Ansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Bei kosmetischen Eingriffen bestehen für den Arzt erhebliche Aufklärungspflichten. Klärt er den Patienten vor dem Eingriff nicht entsprechend umfassend auf, liegt ein ärztliches Versäumnis vor, das wie hier zu Schmerzensgeld und Schadenersatz führen kann, meint Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Bochum  vom 12.12.2011

Medizinrecht  Arzthaftungsrecht  Schmerzensgeld:

Übersehene Endometriose-Zyste nach persistierenden Unterbauchschmerzen, LG Bochum, Az. I 6 O 404/08

Chronologie:

Die Klägerin litt unter dauerhaften Unterbauchbeschwerden. Sie begab sich in das Krankenhaus der Beklagten, in dem anstatt Zystenentfernung lediglich die Tubendurchlässigkeit geprüft wurde. Die Laparoskopie unter Vollnarkose war nicht notwendig, es haben sich Narben gebildet, Folgeoperationen stehen zu befürchten.

Verfahren:

Das Landgericht Bochum hat den Vorfall fachmedizinisch mittels eines gynäkologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Fehler konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, worauf sich beide einließen. Die Regulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Gerichte halten sich in Arzthaftpflichtprozessen in der Regel an gutachterliche Äußerungen gebunden. Konstatiert der Gutachter Fehler auf Behandlerseite, schlägt das Gericht gerne einen Vergleich vor, der die Gesamtumstände berücksichtigen soll. Hierauf lassen sich die Parteien oftmals ein, um ein gegebenenfalls umfangreiches und zeitaufwendiges weiteres Verfahren zu vermeiden, sagt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.



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