Medizinrecht in Bosnien und Herzegowina

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Medizin assoziiert man mit Zuwendung zum Patienten, Fortschritt, Innovationskraft, Leistungsfähigkeit und Bedürfnisbefriedigung. Wir alle brauchen im Krankheitsfall engagierte Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten, die sich um unsere Heilung bemühen. Wir möchten uns darauf verlassen können, dass uns unsere Krankenversicherung dabei unterstützt. Im Pflegefall soll uns unsere Pflegeversicherung zur Seite stehen.

Das Gesundheitswesen weist vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus), Patient und Versicherung auf. Diese Beziehungen lösen regelmäßig zahlreiche rechtliche Fragen und Folgen aus. Das Medizinrecht setzt neben der Kenntnis der vornehmlich durch Kasuistik geprägten Rechtslage auch medizinische Kenntnisse voraus.

Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht betreut und berät Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Berufshaftpflichtversicherer, Krankenversicherer, Pflegeheime und gemeinnützige Stiftungen in allen medizinrechtlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

Hierzu zählt vor allem die Vertretung im Arzthaftungsrecht. Haftungsgründe sind hier Behandlungsfehler (Nichteinhalten des ärztlichen Standards), fehlerhafte Diagnose, Nichterhebung von Befunden und unzureichende Aufklärung.

Weitere Problemfelder sind eine unvollständige Dokumentation sowie die ärztliche Zusammenarbeit, wenn diese nicht gelingt. Solange kein grober Behandlungsfehler festgestellt wird, der Arzt also nicht im besonderen Maße gegen den ärztlichen Standard verstoßen hat, muss der Patient auch nachweisen, dass ein Fehler kausal für die Gesundheitsbeeinträchtigung geworden ist; andernfalls kommen ihm Beweiserleichterungen zugute. Alle diese Punkte sind im Verfahren und bei Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Hier setzt ein Rechtsanwalt für Medizinrecht in begründeten Fällen für den geschädigten Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch, hilft aber auch dem Arzt, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ferner vertritt der Rechtsanwalt für Medizinrecht die Interessen der Ärzteschaft in allen rechtlichen Problemen, die bei der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit auftreten. Exemplarisch ist hier das Vertragsarztrecht (Vertretung in Wirtschaftlichkeitsverfahren oder Plausibilitätsverfahren, Fragen der Zulassung), das ärztliche Berufsrecht (Approbation, Werbung) und das Arztstrafrecht (Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder des Abrechnungsbetrugs) zu nennen.

Gleichzeitig werden Ärzte bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf arbeitsrechtlichem, gesellschaftsrechtlichem, steuerrechtlichem und versicherungsrechtlichem Gebiet beraten. Dies umfasst insbesondere Kauf und Übernahme sowie Verkauf und Übergabe einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis und die Gründung einer überörtlichen (zahn-)ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe sind Experten in ihrem jeweiligen Berufszweig. Gleichzeitig ist ihr Fachgebiet durch komplexe Regelungen durchdrungen: Jede Diagnostik, Behandlung und Abrechnung verlangt deshalb Kenntnisse, wie man sich dabei rechtssicher verhält.

Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht berät und betreut seine Mandanten in den zentralen Gebieten des Medizinrechts und Gesundheitsrechts; insbesondere im Krankenhausrecht, im Recht der Heilpraktiker und Heilhilfsberufe, im Arzneimittelrecht, Medizingeräterecht und Produkterecht, im Apothekenrecht sowie im Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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