Mehr Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

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Hartnäckig hält sich – leider auch unter Anwälten – das juristische Gerücht, ein Schwerbehinderter genieße erst dann Kündigungsschutz, wenn er länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Hierzu gehört auch der Glaube, der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht setze einen Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 oder in Ausnahmefällen auch einen GdB von 30 voraus. Diese juristische Auskunft, egal ob sie aus berufenem Munde, vom Friseur oder vom Gastwirt als Berater kommt, ist falsch und hat die fatale Folge, dass gerade benachteiligte Menschen auf ihre Rechte in Folge von Unkenntnis verzichten.

Der arbeitsrechtliche Schutz schwerbehinderter Menschen ist ein besonders schwieriges juristisches Thema, das eine intensive Einarbeitung durch den auf diesem Gebiet erfahrenen Berater erfordert. Nur mit Spezialkenntnissen kann man wirklich das Optimum für den Mandanten herausholen. Keineswegs kann man sich darauf beschränken, einfach nur das Schwerbehindertengesetz zu lesen; die Vorschriften, die den schwerbehinderten Arbeitnehmer schützen, sind weitverzweigt in den verschiedensten Gesetzen niedergelegt und teilweise auch nur durch die Rechtsprechung entwickelt und somit gar nicht als Gesetzestext normiert.

Zwar gilt im Arbeitsrecht, dass jeder im vorgerichtlichen Bereich und in der ersten Instanz die Kosten der anwaltlichen Vertretung für sich selbst trägt (also keine Kostenerstattung vom Verlierer an den Sieger). Allerdings kommt oftmals auch eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf. Und wenn es keine gibt, also keine abgeschlossen wurde, und die wirtschaftlichen Verhältnisse eng sind, dann kommt auch die Beratungshilfe oder die Prozesskostenhilfe (https://www.youtube.com/watch?v=d9OCl5J4Tiw) in Betracht.

Fragen kostet nix:

Eine qualifizierte Beratung zu diesem Thema lohnt sich auf jeden Fall. Im Büro des Unterzeichners gilt generell für alle Mandate das Angebot eines kostenlosen Vorgesprächs, bei dem die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Verfahrens dargestellt werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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