Mehrere Abmahungen der Kanzlei von appen | jens legal erhalten (Dynamo Dresden/1.FC Nürnberg/HSV)

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Die von appen | jens legal Rechtsanwaltskanzlei mahnt markenrechtliche Verstöße für unterschiedliche Bundesligavereine ab. Wir berichteten hierüber bereits mehrfach. Die Abmahnungen haben den Hintergrund, dass den Abgemahnten eine vermeintlich unberechtigte Nutzung z. B. der Marke, des Logos oder des Emblems des jeweiligen Bundesligavereines vorgeworfen wird. Es kann auch zu sog. Mehrfachabmahnungen kommen. Dies sind Abmahnungen, die demselben Abgemahnten zugehen, aber von unterschiedlichen Abmahnenden.

In dem uns vorliegenden Fall sind es drei Abmahnungen an die Abgemahnte von unterschiedlichen Fußballvereinen. Die Bundesligavereine sind:

  • FC Nürnberg
  • Dynamo Dresden
  • HSV

Die Rechtsanwälte mahnen die unberechtigte Verwendung der Wort-Bildmarke „Emblem“ des jeweiligen Fußballvereines ab. Die Wort-Bildmarken sind jeweils beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und der Fußballclub ist Inhaber der Marke. Beim 1. FC Nürnberg ist es die NR. 2041074, bei Dynamo Dresden sind es die Nrn. 39545868 und 302011050784 und beim HSV sind es die Nrn. 1014052 und 30613598. 

Die Besonderheit ist zudem, dass in diesem Fall, entgegen den uns bislang bekannten Fällen, markenrechtliche Abmahnungen gegenüber einem Verkäufer ausgesprochen werden, der Schlüsselanhänger mit den Logos der Fußballvereine auf einem Flohmarkt verkauft. Dies zeigt, dass eine vermeintliche Markenrechtsverletzung auch beim üblichen Verkauf abgemahnt werden kann und nicht nur beim Online-Verkauf wie z. B. auf den Plattformen eBay, Etsy, Amazon usw. 

Bei einer Mehrfachabmahnung ist zu beachten, dass der Abgemahnte unterschiedlichen Unterlassungsgläubigern gegenübersteht. Es wird für jeden einzelnen Fußballverein (Unterlassungsgläubiger) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 € gefordert.

Wie in einem solchen Fall einer Mehrfachabmahnung vorzugehen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es muss für jeden Fall einzeln geprüft werden, ob eine markenrechtliche Verletzung tatsächlich begangen worden ist. Diese Prüfung richtet sich nach den Umständen und Details des Einzelfalls.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berate und betreue Mandanten hauptsächlich am Standort in Hamburg. Unsere Kanzlei hat ebenfalls einen Standort in Berlin. Wir verteidigen und beraten unsere Mandanten u. a. auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz ist eine Rechtsmaterie, die sich aus dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht zusammensetzt. Auf diesem Gebiet hat unsere Kanzlei Erfahrungen aus einer Vielzahl an Abmahnungen. 

Gerne helfen wir auch Ihnen mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf anwalt.de oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer. Oder rufen Sie uns einfach und schnell persönlich an.


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