Rechtsverteidigung bei Abmahnungen SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

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Rechtsverteidigung bei Abmahnungen – hier wegen Veräußerung von Merchandising-Produkten der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH.

Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir Mandate wegen Abmahnungen aufgrund vermeintlich illegaler Weiterveräußerung von Merchandising-Produkten (Fanartikel i.w.S.) der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH zur Kenntnis gebracht. Die Markenabmahnung wurde von der Kanzlei Günther und Pätzhorn ausgesprochen.

In den Abmahnungsschreiben weist die Kanzlei darauf hin, dass es gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 des MarkenG untersagt ist, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Neben der Unterlassungserklärung wird umfassend Auskunft sowie Ersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung gefordert.

Bei den regelmäßig beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist Vorsicht geboten: Diese Erklärungen sind oftmals zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können. Ohne eingehende rechtliche Überprüfung sollte diese Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis, das bis zu 30 Jahre Bestand haben kann.

Die Abmahnung sollte nicht einfach „weggelegt“ werden, weil ja ohnehin „nichts passieren wird“. Im Fall des Untätigbleibens besteht das Risiko eines gerichtlichen Prozesses, durch den erhebliche weitere Kosten entstehen können. Zudem häufen sich derzeit die auf Schadensersatz gerichteten Klagen.

Es ist dringend anzuraten, die Unterlassungserklärung zu prüfen und auch die weiteren rechtlichen und taktischen (Reaktions-)Möglichkeiten abzuwägen.

Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer

Fachanwalt IT-Recht

Fachanwalt Arbeitsrecht

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