Mehrere Berechtigungsanfragen BVB Merchandising (Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen)

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In den vergangenen Tagen erreichten uns in unserer Kanzlei sehr viele Anrufe und Anfragen via E-Mail oder über anwalt.de, in denen es jeweils um eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH in einem Brief von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen ging. Die Adressaten dieses Briefes hatten zuvor Produkte im Internet zum Kauf angeboten und diese mit „BVB“, „BVB 09“ oder „Borussia Dortmund“ beworben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Berechtigungsanfrage?

Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keinerlei Unterlassungs- oder andere Ansprüche geltend gemacht. Eine solche Anfrage dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung. Sie wird vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht ganz aufgeklärt ist. Es kann z. B. fraglich sein, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. ein Unterlassungsanspruch markenrechtlicher Art) oder ob überhaupt gewerbliches Handeln als Grundvoraussetzung für die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt. Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar. Diese Passage ist stets in dieser Art oder inhaltsgleich mit anderen Worten enthalten.

Wenn ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz richtig auf eine solche Berechtigungsanfrage reagiert, kann verhindert werden, dass die anfragende Kanzlei hohe Rechtsanwaltskosten von Ihnen verlangt! Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Erhalt einer solchen Anfrage umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Da in einem solchen Fall der Hauptanspruch (also der Unterlassungsanspruch) bereits vor Geltendmachung erfüllt wird, besteht keine Möglichkeit mehr zur Berechnung von Rechtsanwaltskosten in Bezug auf den Hauptanspruch.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  • Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen rechtssicher weiter
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, völlig unverbindlich!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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