„Mein Kumpel ist gefahren“ kann zur Strafbarkeit führen

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Auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten kann man sich strafbar machen:

Das OLG Stuttgart hat bereits 2015 entschieden, dass eine Strafbarkeit in Betracht kommt, wenn der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre führen, indem die andere Person sich selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt (OLG Stuttgart vom 23.07.2015, Aktenzeichen 2 Ss 94/15). Der eigentliche Fahrer würde sich wegen falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft strafbar machen und der angebliche Fahrer wegen Beihilfe dazu.

Das heißt im Klartext:

Wer zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren ist oder den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat und bereits ein gut gefülltes Punktekonto hat, kann schnell auf die Idee kommen, einen Bekannten oder Verwandten als Fahrer anzugeben. Der soll es dann auf sich nehmen, z.B. weil er weniger Punkte hat oder ein Fahrverbot besser verkraftet.

Eine solche Ausrede wird gerne in Betracht gezogen, solange noch kein Beweisfoto vorliegt (Stadium der Zeugenbefragung) oder bei Firmenfahrzeugen (so auch im o.g. Fall des OLG Stuttgart), wenn zwischen mehreren Kollegen zumindest gewisse Ähnlichkeiten vorliegen.

Bei dieser Vorgehensweise riskiert man nach dem Urteil des OLG Stuttgart ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung bzw. Beihilfe dazu! Neben Bußgeld / Punkten / Fahrverbot droht dann möglicherweise noch eine Geld- oder sogar Bewährungsstrafe.

Daher: Lassen Sie sich besser zu legalen Alternativen beraten, um Punkte, Bußgeld, Fahrverbot etc. zu vermeiden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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