Mein Unternehmen ist infolge des Corona Shutdowns in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ich will eine Insolvenz vermeiden. Welche Sanierungsmöglichkeiten bietet mir das neue Sanierungsrecht (StaRUG)?

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Viele Unternehmen sind durch Corona unverschuldet in eine wirtschaftliche Krise geraten. Die Politik hat die Probleme erkannt und ein neues Sanierungsrecht außerhalb der Insolvenz geschaffen, um den Unternehmern hier zu helfen. Das neue Sanierungsrecht kann seit dem 1. Januar 2021 genutzt werden.

Was bietet mir das neue Sanierungsrecht (StaRUG)?

Das neue Sanierungsrecht trägt den sperrigen Namen Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz, abgekürzt StaRUG. Es soll den Unternehmen die Möglichkeit bieten, seine bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten - auch gegen den Willen einiger seiner Geschäftspartner – zu reduzieren. Damit soll dann eine Entschuldung herbeigeführt werden. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass hier nicht zwangsläufig alle Geschäftspartner in einen sogenannten Restrukturierungsvergleich miteinbezogen werden müssen, sondern hier können auch spezielle Gläubiger ausgewählt werden. Zudem wird ein solches Verfahren nicht veröffentlicht. Es kann sozusagen unter dem Radar der Geschäftspartner durchgeführt werden.

Bei welchen Fallkonstellationen kann das neue Sanierungsrecht sinnvoll sein?

Als allererstes waren und sind die Händler, Gastronomiebetriebe und Hotels von der Coronaschliessung betroffen. Beim ersten Lockdown musste die sogenannte Coronamiete während des Zeitraums April bis Juni nicht gezahlt werden. Dies muss aber bis Mitte 2022 zurückgezahlt werden. Auch während des zweiten Lockdowns haben viele betroffene Unternehmen mit ihren Geschäftspartnern eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. Die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen schieben also eine sogenannte Bugwelle an sehr hohen Verbindlichkeiten vor sich her. Hier - aber auch bei anderen Fallkonstellationen - kann das neue Sanierungsrecht helfen. Selbstverständlich gilt das neue Sanierungsrecht nicht nur für Corona geschädigte Unternehmen, sondern für alle, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Welche Bedingungen müssen bei meinem Unternehmen erfüllt sein, damit ich das neue Sanierungsrecht auch nutzen kann? 

Der Gesetzgeber wollte mit dem neuen Sanierungsrecht ein Verfahren schaffen, das außerhalb der Insolvenz von den Unternehmen genutzt werden kann. Dies bedeutet aber, dass die Krise des Unternehmens selbst noch nicht so tiefgreifend eingetreten sein darf. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen sind sehr kompliziert und müssen unbedingt vorher von einem Rechtsexperten geprüft werden. Ansonsten scheitern die Bemühungen schon gleich zu Beginn. Das Wichtigste aber ist: Frühzeitiges Handeln !

Ich bin unsicher, ob ich mithilfe des neuen Sanierungsrechts mein Unternehmen aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten befreien kann. Was sollte ich tun?

Das neue Sanierungsrecht und seine Zugangsvoraussetzungen sind – wie vieles in Deutschland – kompliziert.

Lassen Sie uns deswegen unverbindlich schauen, welche Möglichkeiten das neue Sanierungsrecht Ihrem Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten bieten kann. Unser Team hat in mehr als 15 Jahren inzwischen über fünfhundert Unternehmen geholfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Wir zeigen Ihnen Szenarien auf, die Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei sehen wir uns selbst als unternehmerisch denkende Experten, die ihre Sprache sprechen.

Welche Kosten entstehen?

Zunächst keine ! Die Erstberatung ist kostenlos. Dann analysieren wir die Lage und machen Vorschläge, was das beste für Ihr Unternehmen ist. Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern prüfen wir die Situation Ihres Unternehmens und klären Sie auf, welche Möglichkeiten bestehen, die aktuellen Probleme zu meistern.

Seit dem Start des neuen Sanierungsrechts im Januar 2021 beraten wir zu diesen Themen bereits eine Vielzahl von Unternehmen. Nutzen und profitieren auch Sie von unserer Erfahrung !

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