Mensch ärgere Dich nicht – Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch Fortmann Tegethoff / Schmidt Spiele

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Erneut erreichen uns Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH in Bezug auf die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Wir vertreten bereits viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben und kennen den Gegner sehr genau. 

Aktuell werden die Abmahnungen durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist erneut eine angebliche Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ durch Onlinehändler.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH und Fortmann Tegethoff erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierten Markenanwalt nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend zurück.

Was wird von Fortmann Tegethoff und Schmidt Spiele verlangt?

Die Anwälte von Fortmann Tegethoff weisen in der Abmahnung darauf hin, dass ihre Mandantin Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“  vom 4. Juli 1918, eingetragen unter der Nummer DE 293721 für Waren der Klasse 28, insbesondere für Gesellschaftsspiele, sowie der gleichlautenden Unionsmarke Nummer 002734267 vom 13. Juni 2002, für die Warenklassen 09, 16, 25, 28 und 41, sei.

Den betroffenen Anbietern wird vorgeworfen, die Marke der Schmidt Spiele verletzt zu haben, indem Spiele unter der Nutzung des Zeichens „Mensch ärgere Dich nicht“ angeboten wurden. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Überdies sollen die Betroffenen Auskunft erteilen. Dies dient der Vorbereitung weiterer Schadenersatzforderungen.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. 

Der Gegner ist uns aus vielen Verfahren seit 2016 bekannt. Wir haben bereits vielfach über die Abmahnung berichtet und haben die nötige Erfahrung:

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch (0251 20 86 80 30) kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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