Mercedes Abgasskandal: Gutachten soll Klarheit über Abgasmanipulationen verschaffen

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„Wir sind der Auffassung, dass auch Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet hat und haben nun beim Landgericht Stuttgart einen Beweisbeschluss erreicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der bereits mehr als 1.000 Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.

Mercedes vertritt bisher den Standpunkt, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen gesetzeskonform sind. Nach der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2018 muss nun ein Sachverständigengutachten klären, ob die Abschalteinrichtungen unzulässig sind (Az.: 18 O 69/18).

Konkret geht es um die Motorsteuerung bei einem Mercedes V 250 BlueTEC Avantgarde. „Wir sind überzeugt, dass die Motorsteuerung gesetzeswidrig programmiert und als Abschalteinrichtung anzusehen ist. Sie sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand geringer als im regulären Straßenverkehr ist“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Die ausschließlich für den Prüfstand bestimmte Programmierung der Motorsteuerung wird für den Fahrbetrieb abgeschaltet, so dass der Ausstoß der gesundheitsgefährdenden Stickoxide im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand. Umgekehrt wird die Programmierung für den normalen Fahrbetrieb auf dem Prüfstand außer Kraft gesetzt und in einen nur für den Prüfstand bestimmten Modus umgeschaltet. „Unterm Strich führt das dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß bei dem Fahrzeug einerseits von den gesetzlichen Vorgaben und andererseits auch von den Angaben des Herstellers im technischen Datenblatt stark abweicht. Die für das Fahrzeug angegebene Schadstoffklasse wird so überhaupt nicht erreicht“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Rechtsanwalt Dr. Hartung ist zuversichtlich, dass diese Auffassung durch ein Sachverständigengutachten bestätigt wird. „Dann hätte Mercedes den Verbraucher über die Emissionswerte getäuscht. Schadensersatzansprüche gegen Mercedes ließen sich dann leichter durchsetzen“, so Dr. Hartung.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 



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