Mercedes Abgasskandal – LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 dafür gesorgt, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal einfacher wird (Az. C-100/21). Der EuGH stellte klar, dass sich die Autohersteller schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Vorsatz muss ihnen demnach nicht nachgewiesen werden.

Die Entscheidung des EuGH wurde von vielen deutschen Gerichten abgewartet, bevor sie weitere Urteile zu Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal fällen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH setzte sich nun auch am Landgericht Stuttgart fort. Mit Urteil vom 29. März 2023 verurteilte das Gericht Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic (Az.: 8 O 24/23).

Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2014 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. Da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet werden, machte sie Schadenersatzansprüche geltend.

Ihre Klage hatte Erfolg. In Anlehnung an das Urteil des EuGH entschied das Gericht, dass sich Mercedes durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht habe. Dem Gericht zu Folge habe Mercedes nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt und müsse Schadenersatz leisten. Dass die Klägerin das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, stehe ihren Schadenersatzansprüchen nicht entgegen, so das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat auch entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Nachdem auch Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, können etliche Dieselfahrer von dieser Rechtsprechung profitieren. Das gilt nicht nur für Thermofenster, sondern generell für unzulässige Abschalteinrichtungen und nicht nur für Mercedes, sondern auch für andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag


  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema